Steinhübel & von Buttlar: ComTex - Erstes Haftungsurteil im ComTex-Skandal

04.04.2007

Steinhübel & von Buttlar

Stuttgart, 02.04.2007 - Das Landgericht Düsseldorf spricht einem Mandanten der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar Schadensersatz in Höhe von rund € 75.000,00 zu. Die ComTex Vermögens- und Verwaltungs GmbH haftet aufgrund von Finanzdienstleistungen, die nach dem Kreditwesengesetz (KWG) verboten sind.

Am 13.02.2006 untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der ComTex Vermögens- und Verwaltungs GmbH (nachfolgend: ComTex) die unerlaubt betriebene Anlagevermittlung. Die ComTex hatte Aktien der US-amerikanischen Firma Fortec Pharma Inc. vermittelt. Mit dieser Vermittlung verstieß die ComTex gegen das Kreditwesengesetz (KWG), da sie nicht über die erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügte.

Der Abwicklungsverfügung der BaFin ist die ComTex nicht nachgekommen. Mittlerweile ist die ComTex ein Fall für den Staatsanwalt. In Sachen ComTex ermitteln sowohl die Staatsanwaltschaft Düsseldorf als auch die Staatsanwaltschaft Krefeld.

Soweit ersichtlich hat jetzt zum ersten Mal ein deutsches Zivilgericht in Sachen ComTex die Konsequenzen gezogen: Ein Mandant der Stuttgarter Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, dem seitens der ComTex Aktien der Firma FORTEC Pharma Invest Inc. vermittelt wurden, erhielt vom Landgericht Düsseldorf rund € 75.000,00 als Schadensersatz zugesprochen.

„Endlich hat jetzt auch bei der ComTex die KWG-Haftungsfalle zugeschnappt. Unsere Kanzlei war in der letzten Zeit im Falle verbotener Finanzdienstleistungen überaus erfolgreich“, so Rechtsanwalt Dr. Steinhübel, „da dem Anleger in einem solchen Fall neben der Gesellschaft auch die Geschäftsführung persönlich haftet, sehen wir hier regelmäßig gute Erfolgsaussichten für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.“

Die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar ist auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen Haftungsfragen des Kapitalmarkts und der präventive Anlegerschutz. Laut JUVE Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2006/2007 nimmt die Kanzlei Dr. Steinhübel &von Buttlar erneut eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Die renommierte Nomos Verlagsgesellschaft zählt die Kanzlei „zur ersten Riege der Anlegerkanzleien in Deutschland“.

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