Stellungnahme der Kanzlei Noerr zum Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Verbandsklage
Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Verbandsklage vorgelegt. In Umsetzung einer europäischen Richtlinie muss bis zum 25.12.2022 durch nationale Gesetzgebung unter anderem die Möglichkeit kollektiver Leistungsklagen von Verbraucherverbänden gegen Unternehmen geschaffen werden.Dazu teilt Dr. Henner Schläfke, Partner der Kanzlei Noerr und Leiter der Praxisgruppe Kollektiver Rechtsschutz & Massenverfahren, mit:
„Der Entwurf des Bundesjustizministeriums geht klar über die Vorgaben der Verbandsklagerichtlinie hinaus und zielt vielmehr auf die Einführung einer deutschen Class Action. Denn es ist unter anderem vorgesehen, dass auch kleinere Unternehmen sich wie Verbraucherinnen und Verbraucher Verbandsklagen auf Klägerseite anschließen können. Auch soll bei Verbandsklagen die Möglichkeit einer gerichtlichen Schadensschätzung im Vergleich zur Einzelklage erheblich erleichtert werden. Erwartbar war, dass der nun vorgelegte Entwurf den Markt auch für klagende Einrichtungen aus anderen europäischen Ländern öffnet. Unternehmen aller Branchen sollten sich mit der bevorstehenden Gesetzgebung auseinandersetzen, da die Verbandsklage die Wahrscheinlichkeit, dass Schadensersatzansprüche gegen Unternehmen – auch mit Unterstützung von Prozessfinanzierern – gerichtlich geltend gemacht werden, deutlich erhöht.“
Wenn Sie dazu Fragen haben, stellen wir gerne einen Kontakt zu Dr. Schläfke her.