Stellungnahme der Kanzlei Noerr zum Wachstumschancengesetz

17.08.2023

Nach übereinstimmenden Medienberichten hat das Bundeskabinett das Wachstumschancengesetz von der heutigen Tagesordnung genommen.

Zu der geplanten Steuerreform erklärt Dr. Martin Haisch, Partner der Kanzlei Noerr und spezialisiert auf Steuer- und Investmentrecht:

„Das Wachstumschancengesetz wird seinem Namen nicht gerecht. So macht der Verzicht auf die Aussetzung der Mindestbesteuerung das Gesetz in Teilen zu einem zahnlosen Tiger. 

Nach den ursprünglich Plänen sollte die Mindestbesteuerung, die derzeit die Verrechnung von Verlustvorträgen mit laufenden Gewinnen über EUR 1 Mio. auf 60 % begrenzt, für die Veranlagungszeiträume 2024 bis einschließlich 2027 ausgesetzt werden. Das hätte den Unternehmen einen großen finanziellen Spielraum für Investitionen eröffnet.

An dieser Stelle sollte der Gesetzentwurf nachgebessert werden. Das gilt insbesondere für die Änderungen bei der Zinsschranke, die auf den ersten Blick als Verbesserungen erscheinen, bei genauerem Hinsehen zu erheblichen Verschärfungen auch beim Mittelstand führen können.“

Bei Interesse stellen wir gerne einen Kontakt zu Herrn Haisch her.

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