Stellungnahme Noerr-Partner Dr. Ralph Nack zum Patentschutz in Russland

14.03.2022

Frankfurt, 11. März 2022

Russland hat als Gegensanktion den Patentschutz für Unternehmen aus „unfreundlichen Ländern“ - zu denen alle EU-Staaten gehören - faktisch ausgesetzt. Patentinhaber haben bei einer Patentverletzung in Russland keinen Anspruch mehr auf Unterlassung und Schadensersatz.

Dr. Ralph Nack, Partner bei der Kanzlei Noerr in München und Mitglied der Praxisgruppe Gewerblicher Rechtsschutz (Intellectual Property), teilt dazu mit:  

„Diese Maßnahme ist ein eindeutiger Verstoß gegen völkerrechtliche Verpflichtungen aus dem TRIPs-Vertrag [Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights], der Teil der WTO [World Trade Organisation]-Verträge ist. Nach dem TRIPs-Vertrag muss jedes WTO-Mitglied die praktische Durchsetzbarkeit von Patenten gewährleisten. Für die deutsche Industrie bedeutet dies, dass die Investitionen in Innovationsschutz in Russland derzeit verloren sind. Sollte Russland an diesem Kurs festhalten, käme auf Russland ein WTO-Vertragsverletzungsverfahren zu. Es ist aber im Moment leider unwahrscheinlich, dass sich Russland vom Druck eines WTO-Verfahrens umstimmen lassen würde.“

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