Steuerrechtler Martin Bünning wechselt zu Ashurst

16.09.2016

Frankfurt am Main, 15. September 2016 --- Ashurst verstärkt sich im Steuerrecht mit Partner Dr. Martin Bünning (48). Der erfahrene Steuerrechtler und Steuerberater schließt sich dem Frankfurter Büro der Kanzlei zum 16. September an. Zuvor war Martin Bünning seit 2011 Partner bei Jones Day in Frankfurt.

Martin Bünning befasst sich schwerpunktmäßig mit der steuerlichen Begleitung von Investoren beim Erwerb von Immobilien und anderen alternativen Investments sowie mit der steuerlichen Beratung offener und geschlossener Fonds. Zudem berät er Private-Equity- und Venture-Capital-Fonds sowie bei nationalen und grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen. Außerdem unterstützt er deutsche und internationale Unternehmen zu sämtlichen Fragen des Unternehmenssteuerrechts.

Dr. Tobias Krug, Managing Partner der deutschen Ashurst-Büros, erklärte:

"Martin Bünning ist ausgesprochen erfahren bei der steuerrechtlichen Begleitung nationaler und grenzüberschreitender Immobilien-, Private-Equity- und Corporate-Transaktionen und passt damit ideal zu Ashurst als transaktionsorientierter Kanzlei mit Kernkompetenzen in genau diesen Bereichen."

Dr. Martin Bünning sagte:

"Ashurst ist in Deutschland und international hervorragend aufgestellt und verfügt als Kanzlei mit Transaktionsfokus über zahlreiche Schnittstellen zur Steuerpraxis. Ich freue mich, bei Ashurst an der Weiterentwicklung der europäischen und deutschen Steuerpraxis mitzuwirken und die Arbeit der anerkannten Transaktionspraxen zu unterstützen."

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