Streit um drei Fragezeichen - Allen & Overy berät Sony BMG bei Auseinandersetzung mit Franckh-Kosmos

28.11.2006

Allen & Overy

Frankfurt am Main, 27. November 2006. Um die Lizenzrechte an den „drei Kultdetektiven aus

Rocky Beach“ und die Fortsetzung der erfolgreichen Hörspiel- und Buchserie „Die drei ???“ ist ein

heftiger Streit zwischen dem Hörspiel-Label EUROPA (Sony BMG Music Entertainment Germany

GmbH) und dem Verlag Franckh-Kosmos aus Stuttgart entbrannt. Aufgrund von drei von EUROPA

erwirkten einstweiligen Verfügungen hat die Strategie von Franckh-Kosmos, auch ohne einen neuen

Lizenzvertrag weitere „Die drei ???“ Folgen herauszubringen, mittlerweile einen deutlichen Dämpfer

erhalten. Bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren dürfte der Verlag nun wohl keine neuen Bücher

und Hörspiele dieser Serie mehr publizieren.

Die von EUROPA seit 1979 produzierten Hörspiele und die von Franckh-Kosmos seit dem Ende der

60er Jahre publizierten Bücher beruhen auf den Haupt- und Nebenfiguren („characters“), dem

Beziehungsgeflecht, der typischen Szenerie und weiteren Werkelementen aus einer Serie von zehn

Jugendbüchern („The Three Investigators“) des 1969 verstorbenen amerikanischen Autors Robert

Arthur.

Für die eigenen Hörspieltexte hatte sich EUROPA der von Franckh-Kosmos erstellten deutschen

Übersetzungen und später auch weiterer deutscher Serienwerke bedient. Diese hatte der Stuttgarter

Verlag im Rahmen einer Lizenz veröffentlicht, die auf den US-Verlag Random House und mittelbar

auf Robert Arthur und dessen Erben zurückging. Nachdem Random House diese Lizenz auf

Veranlassung der Arthur-Erben mit Wirkung zum 31. Dezember 2004 beendet hatte, bemühte sich

EUROPA zunächst intensiv um eine neue rechtliche Lösung im Dreiecksverhältnis mit den Arthur-

Erben und Franckh-Kosmos. Als diese Versuche scheiterten, schloss EUROPA einen umfassenden

neuen Lizenzvertrag mit den Arthur-Erben ab und veröffentlichte auf dieser Basis im Oktober 2006 die

ersten neuen Hörspiele – nun unter dem Titel „Die DR3i“ .

Dennoch brachte Franckh-Kosmos von Februar 2005 bis August 2006 weitere Bücher und Mitte

Oktober 2006 erstmalig auch Hörspiele unter dem Titel „Die drei ??? Kids“ heraus, ohne indes die

notwendigen Nutzungsrechte zu besitzen. Daraufhin verklagte EUROPA die Stuttgarter schon im

Frühjahr vor der Urheberrechtskammer des Landgerichts Düsseldorf. Wegen der dennoch erfolgten

Publikation neuer „Die drei ???“-Bücher mit den Titeln „Der Fluch des Drachen“ und „Spuk im Netz“

konnte EUROPA gegen den Verlag kürzlich zwei einstweilige Verfügungen der Urheberrechtskammer

des Landgerichts Hamburg erwirken. Einen Tag vor den mündlichen Verhandlungen nahm Franckh-

Kosmos die zunächst eingelegten Widersprüche zurück.

Zudem hat inzwischen das Landgericht Düsseldorf durch Urteil vom 15. November 2006 im Wege

einer einstweiligen Verfügung die Verbreitung der Hörspiele von Franckh-Kosmos und deren

Schwesterfirma United Soft Media Verlag untersagt. Nach Überzeugung der Düsseldorfer

Urheberrechtskammer basieren auch die Hörspiele auf den „characters“ der Arthur-Werke, ohne dass

Franckh-Kosmos noch über entsprechende Nutzungsrechte verfügt. Damit stehen hinter der

Konfliktstrategie von Franckh-Kosmos nunmehr drei deutliche Fragezeichen.

Sony BMG Music Entertainment (Germany) GmbH (EUROPA) wird von Dr. Henning Harte-

Bavendamm und Martin Illmer aus dem Hamburger Büro von Allen & Overy beraten und vertreten.

Inhouse Counsel ist Matthias Krauße.

Anmerkungen für den Herausgeber:

Allen & Overy ist eine internationale Anwaltsgesellschaft mit etwa 5.000 Mitarbeitern einschließlich circa

450 Partnern an 25 Standorten weltweit.

Allen & Overy ist in Deutschland an den Standorten Hamburg und Frankfurt mit über 140 Anwälten,

darunter 28 Partner, vertreten. Die Anwälte beraten führende nationale und internationale Unternehmen

vorwiegend in den Bereichen Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und M&A,

Steuerrecht sowie in anderen Bereichen des Wirtschaftsrechts.

Diese Pressemitteilung wird von Allen & Overy LLP herausgegeben. In dieser Pressemitteilung bezieht

sich „Allen & Overy“ auf „Allen & Overy LLP bzw. ihre verbundenen Unternehmen“. Die genannten

Partner sind entweder Gesellschafter, Berater oder Mitarbeiter der Allen & Overy LLP und/oder ihrer

verbundenen Unternehmen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Henning Harte-Bavendamm, Partner, Hamburg, Tel.: 040/82221 2158

(henning.harte-bavendamm@allenovery.com)

oder an

Steffen Müller, Public Relations Coordinator, Frankfurt am Main, Tel.: 069/2648 5479

(steffen.mueller@allenovery.com)

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