Streit um drei Fragezeichen - Allen & Overy berät Sony BMG bei Auseinandersetzung mit Franckh-Kosmos
Allen & Overy
Frankfurt am Main, 27. November 2006. Um die Lizenzrechte an den drei Kultdetektiven aus
Rocky Beach und die Fortsetzung der erfolgreichen Hörspiel- und Buchserie Die drei ??? ist ein
heftiger Streit zwischen dem Hörspiel-Label EUROPA (Sony BMG Music Entertainment Germany
GmbH) und dem Verlag Franckh-Kosmos aus Stuttgart entbrannt. Aufgrund von drei von EUROPA
erwirkten einstweiligen Verfügungen hat die Strategie von Franckh-Kosmos, auch ohne einen neuen
Lizenzvertrag weitere Die drei ??? Folgen herauszubringen, mittlerweile einen deutlichen Dämpfer
erhalten. Bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren dürfte der Verlag nun wohl keine neuen Bücher
und Hörspiele dieser Serie mehr publizieren.
Die von EUROPA seit 1979 produzierten Hörspiele und die von Franckh-Kosmos seit dem Ende der
60er Jahre publizierten Bücher beruhen auf den Haupt- und Nebenfiguren (characters), dem
Beziehungsgeflecht, der typischen Szenerie und weiteren Werkelementen aus einer Serie von zehn
Jugendbüchern (The Three Investigators) des 1969 verstorbenen amerikanischen Autors Robert
Arthur.
Für die eigenen Hörspieltexte hatte sich EUROPA der von Franckh-Kosmos erstellten deutschen
Übersetzungen und später auch weiterer deutscher Serienwerke bedient. Diese hatte der Stuttgarter
Verlag im Rahmen einer Lizenz veröffentlicht, die auf den US-Verlag Random House und mittelbar
auf Robert Arthur und dessen Erben zurückging. Nachdem Random House diese Lizenz auf
Veranlassung der Arthur-Erben mit Wirkung zum 31. Dezember 2004 beendet hatte, bemühte sich
EUROPA zunächst intensiv um eine neue rechtliche Lösung im Dreiecksverhältnis mit den Arthur-
Erben und Franckh-Kosmos. Als diese Versuche scheiterten, schloss EUROPA einen umfassenden
neuen Lizenzvertrag mit den Arthur-Erben ab und veröffentlichte auf dieser Basis im Oktober 2006 die
ersten neuen Hörspiele nun unter dem Titel Die DR3i .
Dennoch brachte Franckh-Kosmos von Februar 2005 bis August 2006 weitere Bücher und Mitte
Oktober 2006 erstmalig auch Hörspiele unter dem Titel Die drei ??? Kids heraus, ohne indes die
notwendigen Nutzungsrechte zu besitzen. Daraufhin verklagte EUROPA die Stuttgarter schon im
Frühjahr vor der Urheberrechtskammer des Landgerichts Düsseldorf. Wegen der dennoch erfolgten
Publikation neuer Die drei ???-Bücher mit den Titeln Der Fluch des Drachen und Spuk im Netz
konnte EUROPA gegen den Verlag kürzlich zwei einstweilige Verfügungen der Urheberrechtskammer
des Landgerichts Hamburg erwirken. Einen Tag vor den mündlichen Verhandlungen nahm Franckh-
Kosmos die zunächst eingelegten Widersprüche zurück.
Zudem hat inzwischen das Landgericht Düsseldorf durch Urteil vom 15. November 2006 im Wege
einer einstweiligen Verfügung die Verbreitung der Hörspiele von Franckh-Kosmos und deren
Schwesterfirma United Soft Media Verlag untersagt. Nach Überzeugung der Düsseldorfer
Urheberrechtskammer basieren auch die Hörspiele auf den characters der Arthur-Werke, ohne dass
Franckh-Kosmos noch über entsprechende Nutzungsrechte verfügt. Damit stehen hinter der
Konfliktstrategie von Franckh-Kosmos nunmehr drei deutliche Fragezeichen.
Sony BMG Music Entertainment (Germany) GmbH (EUROPA) wird von Dr. Henning Harte-
Bavendamm und Martin Illmer aus dem Hamburger Büro von Allen & Overy beraten und vertreten.
Inhouse Counsel ist Matthias Krauße.
Anmerkungen für den Herausgeber:
Allen & Overy ist eine internationale Anwaltsgesellschaft mit etwa 5.000 Mitarbeitern einschließlich circa
450 Partnern an 25 Standorten weltweit.
Allen & Overy ist in Deutschland an den Standorten Hamburg und Frankfurt mit über 140 Anwälten,
darunter 28 Partner, vertreten. Die Anwälte beraten führende nationale und internationale Unternehmen
vorwiegend in den Bereichen Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und M&A,
Steuerrecht sowie in anderen Bereichen des Wirtschaftsrechts.
Diese Pressemitteilung wird von Allen & Overy LLP herausgegeben. In dieser Pressemitteilung bezieht
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