Studentischer Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft

05.07.2012

CALL FOR PAPERS

Studentischer Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft:

“Kulturflatrate, Kulturwertmark oder Three strikes and you are out: Wie soll mit Kreativität im Internet umgegangen werden?“

Preisgeld: 5.000 Euro*

Immer heftiger wird über den richtigen Umgang mit Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst im Internet gestritten. Rechtsinhaber beklagen massenhafte Urheberrechtsverletzungen, Nutzer rechtsmissbräuchliche Abmahnungen. Im Kern geht es um die Frage, wie mit kreativen Leistungen im Zeitalter des Internets umgegangen werden soll. Soll jede Information, jeder Film und jedes Musikstück kostenlos verfügbar sein? Oder soll jede Urheberrechtsverletzung unter Drohung des Ausschlusses aus der digitalen Welt verfolgt werden? Oder gibt es alternative Ansätze zur Lösung des Konflikts?

Von den Teilnehmern wird erwartet, die Defizite des geltenden Rechts oder zumindest eines der gegenwärtig diskutierten Modelle de lege ferenda aus rechtlicher Sicht darzustellen. Folgende Fragen dienen als Anregung und Orientierung: Ist das gegenwärtige Urheberrechtssystem dysfunktional? Welche Änderungen des geltenden Rechts sind erforderlich, um das diagnostizierte Defizit zu beheben? Wäre die betreffende Änderung mit völker- und verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar? Ferner sollten die Auswirkungen einer weiteren Verschärfung, Aufweichung oder Aufhebung des Urheberrechts auf die kulturelle Entwicklung diskutiert werden.

Die Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft ruft alle an einer deutschen Universität eingeschriebenen Jurastudierenden auf, Beiträge zum oben genannten Thema einzureichen. Die oben genannten Fragen können Ausgangspunkt der Beiträge sein – müssen es aber nicht.

Die Beitragstexte sollten nicht mehr als 30 mit fortlaufender Nummerierung versehene, einseitig mit einheitlicher Schriftart (Times New Roman, 1,5-facher Zeilenabstand, Schriftgröße 12) beschriebene Seiten aufweisen. Links sind 5 cm Rand zu lassen. Dem jeweiligen Beitragstext ist ein Deckblatt – welches die Autorin oder den Autor erkennen lässt -, ein kurzer Lebenslauf, ein Inhaltsverzeichnis und ein Literaturverzeichnis voranzustellen, wobei Deckblatt und beide Verzeichnisse nicht zum Seitenumfang der Beitragstexte zählen.

Die Beiträge werden von Prof. Dr. Alexander Peukert, Goethe-Universität Frankfurt/Main - Exzellenzcluster Normative Orders, Senckenberganlage 31, 60325 Frankfurt am Main begutachtet. Die Beiträge sind bis spätestens zum 15. Dezember 2012 per E-Mail oder per Post bei der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft, z. Hd. Herrn Rechtsanwalt Dr. Mark C. Hilgard, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main (E-Mail-Adresse: vorstand@ shra.de oder mhilgard@mayerbrown.com) einzureichen.

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