Swissport mit Hilfe von Noerr wieder im Rennen um die Vergabe der Bodenabfertigung am Flughafen Hamburg

23.08.2013

Frankfurt, 23. August 2013.

Der international führende Bodenabfertiger Swissport erzielte mit Unterstützung der Wirtschaftskanzlei Noerr einen wichtigen Erfolg vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht. Nach dem Beschluss in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes muss über die Vergabe für die Bodenabfertigungsdienste am Flughafen Hamburg neu entscheiden werden (1 Es 2/13).

Das Gericht stellte in seiner Eilentscheidung fest, dass die Auswahl des Fremddienstleisters für die Bodenabfertigungsdienste am Flughafen Hamburg für die Zeit bis Juli 2020 voraussichtlich rechtswidrig ist und gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt. Der zuständigen Behörde sei im Auswahlverfahren ein Beurteilungsfehler unterlaufen, der sich im sehr engen Bewerberfeld entscheidungserheblich ausgewirkt habe. Bis zum 15. Januar 2014 muss die Behörde nun eine neue Auswahlentscheidung treffen. Um den Betrieb des Flughafens sicherzustellen, darf die ausgewählte Bewerberin bis zu diesem Datum die Bodenabfertigungsdienste fortführen.

Für Swissport war in dem Verfahren der Münchner Noerr-Partner Uwe Erling tätig, dessen Beratungsschwerpunkt im öffentlichen Recht sowie insbesondere im Luftverkehrsrecht liegt. Erling hebt hervor, dass das Gericht eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung angenommen habe – trotz lediglich summarischer Prüfung im Eilverfahren und weiten Beurteilungs- und Bewertungsspielraumes der Behörde bei der Auswahlentscheidung nach der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (BADV).

Berater Swissport International AG: Noerr LLP

Uwe M. Erling, LL.M. (Luftverkehrsrecht); Associates: Dr. Jan-Oliver Schrotz, LL.M. (Vergaberecht), Dr. Tim Uschkereit (Luftverkehrsrecht)

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