Taylor Wessing berät zu Bodenabfertigungs-Konzessionsvergabe am Flughafen München
20. September 2017
Das Verwaltungsgericht München hat mit dem nun veröffentlichten Urteil die Klagen der unterlegenen Bewerber Wisag und Acciona im Auswahlverfahren für die Konzession zur Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten am Flughafen München abgewiesen. Damit ist das Auswahlverfahren vorläufig beendet. Die Regierung von Oberbayern/ Luftamt Südbayern hatte den bisherigen Konzessionsinhaber Swissport-Losch für weitere sieben Jahre als privaten Anbieter für Bodenabfertigungsdienste an Deutschlands zweitgrößtem Verkehrsflughafen ausgewählt. Zu den Bodenabfertigungsdiensten gehören u.a. die Gepäck- und Frachtabfertigung, Be- und Entladung des Flugzeugs, Beförderung von Besatzung, Flugästen und Gepäck zwischen Flugzeug und Terminal, Bewegen des Flugzeugs bei Abflug und Ankunft sowie Reinigung und Flugzeugservice.
Taylor Wessing hat das Luftamt Südbayern bei der Durchführung des aufwändigen Vergabeverfahrens unterstützt. Dabei gelang es, das Vergabeverfahren trotz der hohen Komplexität zeitgerecht und rechtssicher umzusetzen. Auswahlentscheidungen für die wirtschaftlich bedeutsamen Bodenabfertigungskonzessionen werden nahezu immer gerichtlich angefochten. In den vergangenen Jahren kam es dabei häufig zur Aufhebung der Auswahlentscheidungen. Derzeit sind u.a. Klagen zu den Auswahlverfahren Frankfurt am Main und Düsseldorf anhängig. In diesen Verfahren ist Taylor Wessing ebenfalls tätig.
Rechtliche Berater Regierung von Oberbayern:
Inhouse: Luftamt Südbayern, Ulrich Ehinger (Referatsleiter), Daniel Stark
Taylor Wessing: Federführung Dr. Michael Brüggemann (Partner, Competition, EU & Trade), Prof. Dr. Norbert Kämper (Partner, Environmental Planning & Regulatory), Frank Marek (Associate, Competition, EU & Trade), alle Düsseldorf