TILP: erste deutsche Anlegerklage gegen die Volkswagen AG

02.10.2015

VW-Abgas-Skandal: TILP hat heute die erste deutsche Anlegerklage gegen die Volkswagen AG eingereicht und Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) vor dem Landgericht Braunschweig gestellt – VW lässt Frist zur Beantwortung eines außergerichtlichen Einigungsvorschlags des TILP-Klägers reaktionslos verstreichen – Kostenlose Registrierung für geschädigte Anleger und Investoren unter www.vw-klage.de

Kirchentellinsfurt, 01.10.2015

Die seit über 20 Jahren auf Bank- und Kapitalmarkt spezialisierte Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat heute für einen von ihr vertretenen Kläger die erste deutsche Anlegerklage gegen den Wolfsburger Automobilkonzern Volkswagen AG eingereicht. Gleichzeitig hat sie Musterverfahrensantrag nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) mit mehreren Feststellungszielen gestellt.

Volkswagen hatte am 20.09.2015 öffentlich eingeräumt, die Abgaswerte von Diesel-PKW in den USA für Fahrzeugtests manipuliert zu haben. Die Kurse der VW-Stamm- und Vorzugsaktien brachen daraufhin um jeweils über 60 Euro ein. Auch die Meldungen über den Wechsel an der Konzernspitze sorgten nicht nachhaltig für eine Wiederbelebung des Kurses.

Der Kläger macht vor dem Landgericht Braunschweig einen wirtschaftlichen Schaden aus dem Erwerb von VW-Vorzugsaktien in Höhe von rund 20.000 Euro geltend, welche er im April und Juli 2015 gekauft hatte. Konkret begehrt er mit der Klage die Rückabwicklung seiner Aktienkäufe, hilfsweise hat er einen sogenannten Kursdifferenzschaden von rund 60 Euro pro Aktie geltend gemacht.

„Der Volkswagenkonzern hat unsere gesetzte Frist zur außergerichtlichen Einigung reaktionslos verstreichen lassen. Daher ist die Erhebung der Klage geboten, um VW aufzuzeigen, dass es unserem Mandanten ernst ist“, sagt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, Geschäftsführer von TILP. „Volkswagen sollte im jetzigen Rechtsstreit die Chance ergreifen, sich zu seiner Verantwortung zu bekennen und Schadenswiedergutmachung zu leisten. Unsere Kanzlei vertritt bereits jetzt genügend private wie institutionelle Investoren, um die Durchführung des KapMuG-Musterverfahrens vor dem Oberlandesgericht Braunschweig zwingend zu erreichen. Dabei gehen wir davon aus, in dem Musterverfahren dann auch den Musterkläger zu vertreten, dem allein nach dem KapMuG die verfahrensrechtlich stärksten Befugnisse zustehen“, fährt Tilp fort.

Die Kanzlei TILP ist auf das Führen von Musterverfahren nach dem KapMuG spezialisiert. Dieses spezielle Gesetz wurde aufgrund der von TILP im Jahr 2001 als erster Kanzlei initiierten Telekom-Klagen geschaffen, um eine Vielzahl von Klägern in einem Musterverfahren zu bündeln. Derartige Verfahren erhöhen die Erfolgschancen der Anleger deutlich und bieten erhebliche Kostenvorteile. TILP vertritt u. a. die jeweiligen Musterkläger in den Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG zu DT3 sowie gegen die Hypo Real Estate Holding AG (HRE). Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Oktober 2014 im Fall DT3 zu Gunsten des Musterklägers, das Oberlandesgericht (OLG) München im Fall HRE im Dezember 2014 ebenfalls.

Nach der Rechtsauffassung von TILP hat sich VW wegen einer Reihe von unterlassenen sowie unvollständigen Kapitalmarktinformationen gegenüber seinen Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht. Betroffen sind vor allem Aktienkäufe im Zeitraum vom 06. Juni 2008 bis 17. September 2015. Schadenersatzberechtigt sind nach Einschätzung von TILP sowohl Anleger, die die Aktien bis zum 17. September 2015 gehalten haben, wie auch solche, die sie bereits zuvor veräußert hatten. Auch Schäden in Aktien auf Porsche sowie Derivate auf VW-Aktien wie z.B. Optionsscheine oder Zertifikate fallen nach dem rechtlichen Prüfungsergebnis von TILP unter die Schadenersatzpflicht.

„Volkswagen hat mit seiner bewussten Manipulation eine Grenze überschritten. Neben Ansprüchen aus § 37b des Wertpapierhandelsgesetzes bestehen nach unserer festen Rechtsüberzeugung sogenannte deliktische Ansprüche unterschiedlicher Art, jeweils für eigenständige Pflichtverletzungen von VW zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten in dem von uns angenommenen Zeitraum ab Juni 2008“, erläutert TILP-Anwalt Axel Wegner. „Das macht diesen Schadensfall komplex, insbesondere laufen ganz unterschiedliche Verjährungsfristen; so könnte z.B. ein von uns als besonders Erfolg versprechend erachteter Anspruch bereits am 14. März 2016 verjähren“, ergänzt Wegner.

TILP hat eine Plattform unter www.vw-klage.de eingerichtet, auf der sich geschädigte Anleger und Investoren kostenfrei registrieren können und dann weitere Informationen erhalten.

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