TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft: VW-Anlegerklagen - Oberlandesgericht Braunschweig bestimmt Deka Investment GmbH als Musterkläger
Braunschweig/Kirchentellinsfurt, 08.03.2017
Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig hat mit heutigem Beschluss unter dem Aktenzeichen 3 Kap 1/16 in dem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Volkswagen AG (VW) die Deka Investment GmbH als Musterkläger bestimmt. Das Musterverfahren wird geführt im Zuge der Anlegerklagen wegen von den Klägern behaupteten Verstößen der VW gegen Veröffentlichungspflichten im Zusammenhang mit der Verwendung einer Manipulationssoftware in Dieselfahrzeugen. Die Deka Investment GmbH ist Teil der von der TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP Litigation) vertretenen Investorengruppe bestehend aus 574 institutionellen Klägern. Die Gesamtklageforderung der Investorengruppe beläuft sich auf über 5,2 Milliarden EUR.
„Die Auswahl des Musterklägers wird vom Oberlandesgericht selbst getroffen. Mit der jetzigen Bestimmung des Musterklägers beginnt das eigentliche Musterverfahren. In dieser Zeit sind die landgerichtlichen Verfahren ausgesetzt. Dem Musterkläger kommt eine besondere Bedeutung zu, denn nach § 14 KapMuG kann sich kein anderer Kläger gegen dessen Handlungen und Erklärungen stellen“, erklärt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, Geschäftsführer der TILP Litigation.