Tilp Rechtsanwälte: DG-Fonds 30: Volksbank Friedrichshafen eG nimmt Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH zurück – Das von TILP erstrittene Urteil des OLG Stuttgart ist nunmehr rechtskräftig – Zahlungsweg für die Haftung wegen verschwiegenem Kickback unerheblich

21.03.2012

Stuttgart/Kirchentellinsfurt, 20.03.2012 – Das von TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstrittene Urteil des Bankrechtssenats des Oberlandesgerichtes (OLG) Stuttgart vom 20.04.2011 (Az. 9 U 41/10) ist durch die Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH(Az. XI ZR 251/11) durch die Volksbank Friedrichshafen nunmehr rechtskräftig. Die Bank ist danach verpflichtet dem Anleger seine vollständige Einlage, die er aufgrund der Beratung durch die Volksbank in einen DG Fonds 30 investiert hatte, zuzüglich Zinsen zurück zu zahlen.

Das OLG Stuttgart hatte festgestellt, dass die Anlageberatung des klagenden Kunden der Volksbank Friedrichshafen im Zusammenhang mit der Zeichnung des von der DG Anlagegesellschaft mbH initiierten DG-Fonds Nr. 30 fehlerhaft gewesen war. Das OLG stellte fest, dass die beratende Volksbank die Rückvergütungen (Kickbacks), die sie für den Vertrieb der Beteiligung erhalten hat, dem Anleger pflichtwidrig verschwiegen hat. Aus den Prospektangaben konnte der Kläger auch nicht erkennen, dass Provisionszahlungen an die beklagte Bank geflossen sind.

Die DG Anlage GmbH hatte als Streithelferin im Prozess versucht mit dem Argument, dass es sich nur dann um eine aufklärungspflichtige Rückvergütung handele, wenn der Ausgabeaufschlag über die Bank an die Fondsgesellschaft geflossen sei und von dieser wieder zurück, durchzudringen. Das OLG Stuttgart ist diesem Einwand nicht gefolgt, da es für die Haftung wegen verschwiegenem Kickback auf den Zahlungsweg nicht ankomme. Auchstellt das OLG Stuttgart klar, das die Bank zu beweisen und damit konkreten Sachvortrag zu leisten hat, dass der Kapitalanleger auch bei richtiger Aufklärung die Kapitalanlage erworben hätte. Auch das Bestehen von Handlungsalternativen helfe den Banken nicht, die Vermutungswirkung zugunsten der Anleger entfallen zu lassen.

Obwohl die Volksbank Friedrichshafen sich in der mündlichen Verhandlung vor dem OLG Stuttgart noch fest entschlossen gab, den Fall vom BGH entscheiden zu lassen, scheute sie letztlich eine höchstrichterliche Entscheidung und nahm ihre Nichtzulassungsbeschwerde zurück. Der BGH hat daraufhin mit Beschluss vom 28.02.2012 (Az. XI ZR 251/11) das Verfahren zu Gunsten des klagenden Anlegers beendet.

„In unserer Anwaltspraxis müssen wir häufig erleben, dass Banken kurz vor Verhandlung der Sache vor dem BGH ihr dort selbst eingelegtes Rechtsmittel zurück nehmen“, erläutert Anlegeranwältin Diana Römhild von der Tübinger Kanzlei Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. „Dieses Vorgehen der Banken hat ungute Routine: Andere Anleger sollen so vor Klagen abgeschreckt werden – letztlich erweist sich die dadurch hervorgerufene Verärgerung des BGH aber als Bumerang für die Banken“, resümiert Römhild.

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Wegbereiter für Anlegerrechte (vgl. auch www.tilp.de):

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ("TILP" - vormals TILP Rechtsanwälte) ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private.

Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP zur hiesigen Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Die WirtschaftsWoche nennt Andreas Tilp "die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern" (18.4.2009), für die Süddeutsche Zeitung ist er "der Nestor unter den Anlegerschutzanwälten" (25.11.2008). Das Handbuch Wirtschaftskanzleien 2011/2012 des führenden Branchenmediums JUVE zählt TILP zur Spitzengruppe der vier führenden Kanzleien auf dem Gebiet Kapitalanlegerrecht, in welchem die Kanzlei eine "Ausnahmestellung" einnehme. JUVE bewertet TILP als "eine der führenden Kanzleien in der Vertretung sowohl institutioneller als auch privater Investoren in bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen ... die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und ... das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat", Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art "Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz".

TILP ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Investment-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 100 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt - der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als "Sensationsurteil", für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM.TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt vertritt TILP im "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der Spiegel vom 3.3.2008) jeweils den Musterkläger in den beiden so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom, daneben vor dem selben Senat auch den Musterkläger im Schadensfall AHBR/CorealCreditBank. Seit Januar 2011 vertritt TILP zudem vor dem OLG München den Musterkläger im Verfahren gegen die Hypo Real Estate.

Kanzleigründer Andreas Tilp ist für das Wirtschaftsmagazin Capital: "Der Etablierte ... Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte ..." (17/2006). Der Spiegel (31/2008) nennt ihn einen "international erfahrenen Anlegeranwalt". Nach Einschätzung der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ist er der "wohl bekannteste Anwalt der Republik" (16.8.2009). Andreas Tilp war u.a. Sachverständiger der Regierungskommission "Corporate Governance" - heute engagiert er sich für die Interessen geschädigter Investoren beispielsweise in Anhörungen und Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag und vor der Europäischen Kommission. Er vertritt diese Interessen auch im Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbehörde BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Andreas Tilp ist Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und Referent auf bedeutenden Veranstaltungen wie dem Bankrechtstag und dem Deutschen Anwaltstag sowie auf hochkarätigen Seminaren. Er ist Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen.

TILP ist Partner der New Yorker Kanzlei TILP PLLC sowie der Schweizer Rechtsanwaltsaktiengesellschaft TILP International AG, die sich auf die Vertretung institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und Kartellrechts sowie auf Prozessfinanzierung spezialisiert haben.

Kontakt:

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RAin Diana Römhild (+49-7121-9090933)
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D-72138 Kirchentellinsfurt
Telefon: +49.7121.90909.0
Telefax: +49.7121.90909.81
E-Mail: andreas.tilp@tilp.de

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