TILP Rechtsanwälte: FUNDUS 27 Immobilienfonds: Landgericht Zwickau verurteilt OVB Vermögensberatung AG wegen Falschberatung

24.09.2008

TILP Rechtsanwälte

Tübingen/Berlin, 23.9.2008. Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Zwickau hat die Kölner OVB Vermögensberatung AG, einen der größten und ältesten Finanzproduktvertriebe Deutschlands, wegen Falschberatung eines FUNDUS-Immobilienfonds-Käufers (FUNDUS 27 – „Die Pyramide“) zur vollständigen Rückabwicklung verurteilt (Az: 3 O 689/07).

„Unser Mandant erhält damit seine Investition abzüglich Ausschüttungen, saldiert ein Betrag von € 192.469,26 zuzüglich Zinsen gegen Rückgabe seiner Anteile an diesem Immobilienfonds vollständig zurück. Steuervorteile unseres Mandanten wurden darüber hinaus nicht gegengerechnet“ erläutert Rechtsanwalt Peter Gundermann, der das Zwickauer Urteil jüngst erstritten hat.

Das Gericht sah die Beratungspflichten des OVB-Beraters mehrfach verletzt: So hatte er für die Beratung seines Kunden lediglich einen „Kurzprospekt“ verwendet, der keine ausreichenden Risikohinweise enthielt. Die Übergabe eines umfassenderen Prospekts erst am Tag der Fondszeichnung hielt das Landgericht Zwickau für eine ordentliche Information des Kunden als nicht ausreichend.

Der OVB-Berater hatte zudem nicht überprüft, inwieweit unabhängig von einer möglichen FUNDUS-Insolvenz, die Zahlung der Ausschüttungen in den Folgejahren sicher sei. Eine weitere Pflichtverletzung liegt nach Auffassung des Landgerichts darin, dass der OVB-Berater nicht auf das Risiko einer Rückforderung hinsichtlich erhaltener Ausschüttungen nach § 172 Abs. 4 HGB hingewiesen hat.

Kann dem Kunden kein Mitverschulden gemäß § 254 BGB angelastet werden, handelt er nach Ansicht des Gerichts aus diesen Gründen auch nicht grob fahrlässig, indem er die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Vermittlers nicht durch die Lektüre des bei Zeichnung übergebenen Prospektes überprüfte, so das Zwickauer Gericht. Folgerichtig hat dieses auch keine Verjährung der Ansprüche angenommen.

Über TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de)

Die Tübinger und Berliner Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent und ausschließlich für einen effektiven Schutz der Interessen geschädigter Investoren engagiert, ob Institutionelle, „Family Offices“ oder Private.

Diese Einschätzung teilen Medien und sogar Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP Rechtsanwälte zur hiesigen Marktspitze im Kapitalanlegerschutz gezählt. Die WirtschaftsWoche nennt Andreas Tilp „den Marktführer...die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern“ (12.4.2008). Im aktuellen Handbuch Wirtschaftskanzleien 2007/2008 der maßgeblichen juristischen Fachpublikation Juve nimmt die Kanzlei die alleinig führende Marktstellung auf diesem Gebiet ein*. Auszugsweise heißt es dort über unsere Kanzlei: „…, die mit ihrer Dynamik und der breiten Angebotspalette den Markt dominiert…Gelobt werden insbesondere profunde Fachkenntnisse, die juristische Kreativität…In über 45 erstrittenen BGH-Entscheidungen hat TILP Rechtsanwälte wesentlich zur Rechtsgeschichte beigetragen“.

TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt – der FOCUS (Ausgabe 11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als „Sensationsurteil“. Für das Handelsblatt ist es der "Paukenschlag aus Karlsruhe" (28.3.2007), für Verbraucherschützer ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei hierzulande, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM-TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Im "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der Spiegel v. 2.3.2008) vertritt TILP Rechtsanwälte zudem beide Musterkläger im so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom.

Kanzleigründer Andreas Tilp ist laut Wirtschaftsmagazin Capital: „Der Etablierte…Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte…“ (17/2006). Der Spiegel nennt ihn einen "international erfahrenen Anlegeranwalt" (31/2008). Andreas Tilp war Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlußberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission „Corporate Governance“ – heute engagiert sich Andreas Tilp vehement für die Interessen geschädigter Investoren in Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag. Er vertritt diese Interessen auch im Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbehörde BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Andreas Tilp ist Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts, Referent auf Veranstaltungen wie beispielsweise dem Deutschen Anwaltstag und auf hochkarätigen Seminaren. Er ist zudem Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen.

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