Tilp Rechtsanwälte: Kirchentellinsfurt, den 04.05.2011 - Der Deutschen Bank drohen in den USA zusätzlich Sammelklagen wegen Aktienkäufen der letzten 5 Jahre

05.05.2011

(Volltext der Klage)

Zur beigefügten Klage merkt TILP Rechtsanwälte folgendes an:

1.

Unsere Kanzlei kann natürlich nicht beurteilen, ob die Vorwürfe der US-Regierung gegenüber der Deutschen Bank gerechtfertigt sind. Die uns vorliegende Klage an Judge Kaplan von gestern scheint uns aber sehr substantiiert zu sein.

2.

Aufgrund der jahrelangen Erfahrungen unserer Kanzlei mit US-Klagen, die wir gemeinsam mit unseren US-Partnern führen, wissen wir aber, dass bei derartigen Klagen in den USA schon statistisch betrachtet fast jeder Fall mit einer beachtlichen Vergleichszahlung endet, vor allem wenn sich der Staat – wie hier – einschaltet.

 

3.

Diese hohe Erfolgswahrscheinlichkeit von US-Klagen liegt im klägerfreundlichen Rechtssystem der USA begründet. Insbesondere gibt es für Kläger eine weitrechende Möglichkeit Beweise zu erforschen, der Gegner muss die ihn belastenden Beweise selbst vorlegen.

 

4.

Unsere Kanzlei sieht die konkrete Gefahr, dass zusätzlich zur gestrigen Klage nunmehr auch Investoren, die in den letzten 5 Jahren über US-Börsen Aktien der Deutschen Bank erworben haben, eigenständige Klagen gegen die Deutsche Bank in den USA erheben. Und zwar in Form von sogenannten securities class actions, das sind Sammelklagen wegen Verstößen gegen US-amerikanisches Kapitalmarktrecht, insbesondere den Securities Exchange Act aus dem Jahr 1934.

 

Ende der Mitteilung.

 

Zeichen inkl. Leerzeichen: 1485

 

 

Über TILP Rechtsanwälte (vgl. auch www.tilp.de):

 

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte („TILP“) ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private.

 

Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP zur hiesigen Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Die WirtschaftsWoche nennt Andreas Tilp „die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern“ (18.4.2009), für die Süddeutsche Zeitung ist er „der Nestor unter den Anlegerschutzanwälten“ (25.11.2008). Das Handbuch Wirtschaftskanzleien 2010/2011 des führenden Branchenmediums JUVE zählt TILP zur Spitzengruppe der vier führenden Kanzleien auf dem Gebiet Kapitalanlegerrecht. JUVE bewertet TILP als „eine der führenden Kanzleien in der Vertretung sowohl institutioneller als auch privater Investoren in bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen … die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und … das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat“, Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art „Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz“.

 

TILP ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Investment-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 100 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt – der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als „Sensationsurteil“, für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM.TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt vertritt TILP  im "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der Spiegel vom 3.3.2008) jeweils den Musterkläger in den beiden so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom, daneben vor dem selben Senat auch den Musterkläger im Schadensfall AHBR/CorealCreditBank.  Seit Januar 2011 vertritt TILP zudem vor dem OLG München den Musterkläger im Verfahren gegen die Hypo Real Estate.

 

Kanzleigründer Andreas Tilp ist für das Wirtschaftsmagazin Capital: „Der Etablierte … Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte …“ (17/2006). Der Spiegel (31/2008) nennt ihn einen "international erfahrenen Anlegeranwalt". Nach Einschätzung der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ist er der „wohl bekannteste Anwalt der Republik“ (16.8.2009). Andreas Tilp war u.a. Sachverständiger der Regierungskommission „Corporate Governance“ – heute engagiert er sich vehement für die Interessen geschädigter Investoren in Anhörungen und Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag und vor der Europäischen Kommission. Er vertritt diese Interessen auch im Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbehörde BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Andreas Tilp ist Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und Referent auf Veranstaltungen wie beispielsweise dem Bankrechtstag und dem Deutschen Anwaltstag sowie auf hochkarätigen Seminaren. Er ist Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen.

 

TILP ist eine Partnerkanzlei der New Yorker Kanzlei TILP PLLC sowie der Schweizer Rechtsanwaltsaktiengesellschaft TILP International AG, die sich auf die Vertretung institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und Kartellrechts spezialisiert haben.

 

 

Kontakt:

 

TILP Rechtsanwälte

RA Andreas W. Tilp

Einhornstraße 21

D-72138 Kirchentellinsfurt

Telefon: + 49-7121-90909-0

Telefax: +49-7121-90909-81

E-Mail: sekretariat.tilp@tilp.de

V.i.S.d.P.: TILP Rechtsanwälte, Einhornstraße 21, D-72138 Kirchentellinsfurt

(Volltext der Klage)

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