TILP Rechtsanwälte: Telekom-Prozess: Ex Telekom-Vorstandsvorsitzender Dr. Ron Sommer, Ex Telekom-Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Hans-Dietrich Winkhaus sowie Telekom-Finanzvorstand Dr. Karl-Gerhard Eick vom OLG Frankfurt am Main in den Zeugenstand geladen – Gericht setzt 17 Verhandlungstage im April und Mai 2008 an – VoiceStream-Komplex bildet den Auftakt

05.03.2008

TILP Rechtsanwälte

Tübingen/Berlin, 01.03.2008. Der Mammut-Prozess gegen die Deutsche Telekom AG gewinnt nach jahrelangen Verzögerungen wieder an Fahrt.

Der Vorsitzende Richter des 23. Zivilsenats am Frankfurter Oberlandesgericht verfügte nun, dass der Prozess am 7. April 2008 mit einer mündlichen Verhandlung vor dem Senat fortgeführt wird. Es wurden zunächst 17 Verhandlungstage angesetzt.

Der VoiceStream-Komplex bildet dabei den inhaltlichen Auftakt. Dabei geht es um die Frage, ob der Erwerb des US-Telekomkonzerns VoiceStream 2001 zu rund € 40 Mrd. bereits während der Zeichnungsphase der T-Aktie im Mai und Juni 2000 beschlossen und somit mitteilungspflichtig war. Einem Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO für das Amtsgericht Bonn dagegen stellte der von der Telekom zum damaligen Zeitpunkt noch zu übernehmende 89,5-Prozent-Anteil an VoiceStream angeblich nur einen Mindestwert von 8,8 Milliarden Euro dar.

Als Zeugen lädt das OLG Frankfurt nun den früheren Telekom-CEO Dr. Ron Sommer, den früheren Aufsichtsratschef Dr. Hans-Dietrich Winkhaus, den amtierenden Telekom-Finanzvorstand Dr. Karl-Gerhard Eick ebenso wie weitere hochrangige Telekom-Manager und Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen und der KfW.

Hierzu Rechtsanwalt Peter Gundermann von TILP Rechtsanwälte: „Wir begrüßen die Gelegenheit, die damals verantwortlichen Telekom-Manager nun direkt im Gerichtssaal befragen zu können. Wir haben schriftsätzlich weitere Zeugenvernehmungen beantragt und gehen davon aus, dass im Verlauf dieser Prozessphase natürlich auch die strittige Frage der Telekom-Immobilienbewertung zum Tragen kommt.“

TILP Rechtsanwälte vertritt im größten Anlegerschutzprozess der deutschen Geschichte als einzige Kanzlei die beiden Musterkläger, die vom OLG Frankfurt auf Basis des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) ausgewählt wurden. Daneben vertritt die Kanzlei in dem Verfahren weitere rund 300 geschädigte Telekom-Aktionäre.

Insgesamt klagen gegenwärtig über 16.000 Telekom-Aktionäre in Frankfurt aufgrund der Überbewertung der T-Aktie gegen das Bonner Unternehmen. Weiter haben über 11.000 T-Aktionäre die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) in Hamburg angerufen, um die Verjährung zu hemmen.

Über TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de):

Die Tübinger und Berliner Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent und ausschließlich für einen effektiven Schutz der Interessen geschädigter Investoren engagiert, ob Institutionelle, „Family Offices“ oder Private.

Diese Einschätzung teilen Medien und sogar Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP Rechtsanwälte zur hiesigen Marktspitze im Kapitalanlegerschutz gezählt. Im aktuellen Handbuch Wirtschaftskanzleien 2007/2008 der maßgeblichen juristischen Fachpublikation JUVE nimmt die Kanzlei sogar erstmals die alleinig führende Marktstellung auf diesem Gebiet ein*. Auszugsweise heißt es dort über unsere Kanzlei: „…, die mit ihrer Dynamik und der breiten Angebotspalette den Markt dominiert…Gelobt werden insbesondere profunde Fachkenntnisse, die juristische Kreativität…In über 45 erstrittenen BGH-Entscheidungen hat TILP Rechtsanwälte wesentlich zur Rechtsgeschichte beigetragen“.

Die Globalisierung der Kapitalmärkte erfordert auch grenzüberschreitendes Denken und Handeln gerade für einen effektiven Investorenschutz: TILP ist auch hierbei ein Schrittmacher. Inzwischen schenken zahlreiche institutionelle Investoren mit einem kumulierten Anlagevermögen von weit mehr als einer Billion € in rund einem Dutzend US-Individual- und Sammelklagen der amerikanischen Schwesterkanzlei von TILP Rechtsanwälte, der rechtlich eigenständigen US-Kanzlei TILP PLLC aus New York City, ihr Vertrauen (www.tilp.com). Das US-Geschäft nannte JUVE „herausragend“ (JUVE 2006/2007). Sogar die renommierte britische Legal Week sieht in TILP einen Wegbereiter des „class action“-Geschäfts in Deutschland, dem andere Kanzleien folgen würden (12/2006).

TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt – der FOCUS (Ausgabe 11/2007) bezeichnet das von TILP jüngst erstrittene Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als „Sensationsurteil“. Für das Handelsblatt ist es der "Paukenschlag aus Karlsruhe" (28.3.2007), für Verbraucherschützer ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei hierzulande, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM-TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Im weiterhin größten deutschen Anlegerschutzprozess vertritt TILP Rechtsanwälte zudem beide Musterkläger im so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom.

*(vgl. Tabelle Marktübersicht Kapitalanlegerschutz, S. 389).

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