Tipico siegt mit Dentons im Konzessionsstreit

19.04.2016

Verwaltungsgericht Wiesbaden verpflichtet die Bundesländer zur Erteilung einer Sportwetten-konzession

Berlin, 18. April 2016 – Die globale Wirtschaftskanzlei Dentons hat den Sportwettenanbieter Tipico Co. Ltd. im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden beraten. Gemeinsam mit wuertenberger Rechtsanwälte sowie Redeker Sellner Dahs wurde erreicht, dass die Kammer des Verwaltungsge-richts Wiesbaden die Bundesländer dazu verpflichtet, Tipico eine für sieben Jahre gültige Sportwet-tenkonzession zu erteilen. Diese Entscheidung folgt dem Sieg im Eilverfahren, Rechtsmittel wurden nicht zugelassen.

Das Verwaltungsgericht begründete die Entscheidung u.a. mit der Unionsrechtswidrigkeit der Decke-lung der Zahl der Konzessionen. Die Kammer schloss sich damit einem der zentralen Argumente an, die von Dentons, wuertenberger Rechtsanwälte und Redeker Sellner Dahs in den Verfahren vorge-bracht wurden. Die Vorsitzende Richterin führte in ihrer mündlichen Begründung aus, dass sich die Begrenzung der Konzessionen als nicht ausreichend begründet und intransparent darstellt. Dies sei bei der mit dem Glücksspielstaatsvertrag verbundenen umfangreichen Einschränkung der Dienstlei-stungs- und Berufsfreiheit der Tipico Co. Ltd. nicht hinnehmbar. Die Kammer erklärte dementspre-chend die zugrundeliegende Vorschrift aus unionsrechtlichen Gründen für unanwendbar.

Zum Hintergrund: Bereits seit Jahren wird an der Lizenzvergabe für private Wettanbieter gearbeitet, um die Glücksspiele aus der rechtlichen Grauzone zu holen. Der Glücksspielstaatsvertrag sollte dies lösen, indem ausgewählte Anbieter Lizenzen erhalten und probeweise mit einer sieben Jahre gültigen Konzession arbeiten dürfen. Bewerber mussten ein mehrstufiges Auswahlverfahren durchlaufen. Das Land Hessen war für die Erteilung dieser Konzessionen zuständig und vertritt die Bundesländer auch in den Gerichtsverfahren.

Im Mai 2015 hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden das von den Bundesländern vorgesehene Kon-zessionsverfahren für Sportwetten nach entsprechenden Eilanträgen der Tipico Co. Ltd. und anderen zunächst nicht berücksichtigten Branchengrößen gestoppt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat diese Rechtsprechung umfassend bestätigt. Die Richter rügten hier bereits die fehlende Transpa-renz des Verfahrens sowie die Verfassungswidrigkeit des Glücksspielkollegiums. Auch damals wurde Tipico von Dentons, wuertenberger Rechtsanwälte und Redeker Sellner Dahs beraten.

Vertreter Tipico

Dentons (Berlin): Dr. Jörg Karenfort (Partner), Dr. Norman Hölzel (Senior Associate, beide Vergabe-recht)

Würtenberger Winstel Kern Pawlik Rechtsanwälte Partnerschaft: Dr. Thomas Würtenberger (Part-ner), Dr. Hannes Kern (Partner)

Redeker Sellner Dahs: Dr. Ronald Reichert (Partner), Dr. Michael Gindler, LL.M. (Senior Associate), Dr. Cornelius Böllhoff (Associate)

Inhouse: Claudia Wegner, Ricarda Ritterbach

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