Urheber im Fadenkreuz – WDR und BR mit Noerr im Streit um Tatort-Vorspann erfolgreich

14.02.2011

München, 11. Februar 2011. Im Streit um die Urheberrechte am Vorspann der ARD-Krimiserie Tatort ist die Klage einer Grafikerin vor dem Oberlandesgericht (OLG) München gescheitert (Az.: 29 U 2749/10). Die verklagten Sender – der Bayerische und der Westdeutsche Rundfunk – wurden vor Gericht vom Münchener Medienrechtler und Noerr-Partner Dr. Martin Diesbach vertreten.

Das Gericht hob damit eine Entscheidung des Landgerichts München I auf, das der Klage zuvor noch weitgehend stattgegeben hatte. Die Grafikerin hatte für ihre Beteiligung bei der Produktion am weithin bekannten und über 40 Jahre alten Tatort-Vorspann mit dem markanten Fadenkreuz eine Nachvergütung und die Nennung ihrer Urheberschaft im Abspann der Serie verlangt.

Beiden Forderungen erteilte das OLG eine deutliche Absage. Aus dem Gesetz ergebe sich zwar für Urheber die Möglichkeit eine Nachvergütung zu verlangen, wenn Ertrag und Vorteile aus der Nutzung des Werks in auffälligem Missverhältnis stehen – so genannter Fairnessausgleich. Vorraussetzung dafür sei aber ein wesentlicher Anteil des Urhebers am Gesamtwerk. Der Tatort-Vorspann spiele für die jeweils 90 Minuten langen Produktionen der Reihe aber nur eine untergeordnete Rolle – kein Zuschauer schaue einen Tatort wegen des Vorspanns, stellte das Gericht fest.

Auch auf ihre Erwähnung im Abspann der Tatort-Reihe habe die Grafikerin keinen Anspruch. Das sei nicht nur branchenunüblich; die Klägerin habe dies zudem jahrzehntelang nicht beanstandet.

Dr. Martin Diesbach begrüßt die Entscheidung des OLG und hebt ihre Bedeutung für die Branche hervor: „Erfreulich klar hat das Gericht definiert, wann einem Urheber Nachvergütungsansprüche zustehen. Untergeordnete Beiträge wie ein Vorspann sind davon eindeutig ausgeschlossen. Außerdem hat das Gericht die Branchenübung von Nennungen in diesen Fällen bestätigt.“

Berater Westdeutscher Rundfunk / Bayerischer Rundfunk: Noerr LLP

Dr. Martin Diesbach (Urheberrecht, München)

Matthias Schulte
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