VID begrüßt Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz

27.08.2009

Verband der lnsolvenzverwalter Deutschlands e.V.

Der Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) e.V. hat den Vorschlag des Bundesjustizministeriums (BMJ) zur Einführung eines Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes (KredOrgG) ausdrücklich begrüßt. Das BMJ hatte seinen Gesetzesvorschlag heute auf einer Pressekonferenz vorgestellt.

Berlin, 26. August 2009. „Der Entwurf des Bundesjustizministeriums für ein Reorganisationsverfahren bei systemrelevanten Kreditinstituten bietet ein flexibles Konzept sinnvoller und effektiver Maßnahmen, die sich nahtlos in die regulativen Rahmenbedingungen der Kreditwirtschaft einfügen“, sagte VID-Vorstand Siegfried Beck. Beck begrüßte insbesondere die Anleihen des Gesetzes an der Insolvenzordnung.

Das KredOrgG stärkt die bestehenden Aufsichts- und Eingriffsmöglichkeiten der Bafin und sieht ein zweistufiges Verfahren zur Rettung von Kreditinstituten vor: Auf der ersten Stufe, dem Sanierungsverfahren, sollen Banken bereits bei einer abstrakten Gefahr für die Zahlungsfähigkeit einen Sanierungsplan vorlegen und einen Sanierungsberater vorschlagen können. Auf der zweiten Stufe ist ein Reorganisationsverfahren vorgesehen, das stark an das Planinsolvenzverfahren der Insolvenzordnung angelehnt ist. Erscheint ein Sanierungsverfahren aussichtslos, kann auch sofort das Reorganisationsverfahren eingeleitet werden.

Insbesondere die deutlichen Anleihen am Insolvenzplan seien äußerst sinnvoll und sachgerecht: „Viele Instrumente und Maßnahmen, die den Insolvenzplan zu einem so erfolgreichen Sanierungswerkzeug machen, sind ebenso auf Banken anwendbar“, so Beck. „Daher ist die Orientierung am Insolvenzplan zweckmäßig und folgerichtig.“ Als Beispiel nannte er die klare Zuordnung von Verantwortung und Zuständigkeit auf einen gerichtlich ernannten Reorganisationsberater, die Betonung einer einvernehmlichen Lösung, die abgestuften Eskalationsmöglichkeiten der Sanierungsmaßnahmen unter gerichtlicher Aufsicht und die Möglichkeit der schnellen Umsetzung notwendiger gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen.

Auch die stärkere Einbindung der Gläubiger durch Umwandlung von Forderungen in Anteilsrechte (sog. „debt-equity-swap“) sei sinnvoll. „Auf diese Weise kann schnell Vertrauen in die operative Handlungsfähigkeit von Kreditinstituten wiederhergestellt werden“, sagte Beck. Insbesondere sei auch der Eingriff in die Rechte der Anteilseigner unter diesen Umständen verhältnismäßig und angemessen. Durch die vorgesehene gerichtliche Überwachung sei sichergestellt, dass der Minderheitenschutz eingehalten werde.

Über den VID

Der „Verband der lnsolvenzverwalter Deutschlands e.V.“ ist der Bundesverband der in Deutschland tätigen Unternehmensinsolvenz-verwalter. Zweck des Verbands ist die Förderung und Weiterentwicklung des Insolvenzrechts in Deutschland und die berufliche Aus- und Fortbildung. Voraussetzung für die VID-Mitgliedschaft ist eine mindestens fünf Jahre dauernde Tätigkeit als Unternehmens-insolvenzverwalter und die Verpflichtung auf die Berufsgrundsätze des VID. Der Verband hat zur Zeit rund 430 Mitglieder und vertritt damit die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe.

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