von Buttlar Rechtsanwälte: MONTRANUS MEDIENFONDS: Dritter Flop für Helaba Dublin vor Oberlandesgericht

01.03.2012

29.02.2012 - Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. verurteilt die Helaba Dublin zur Erstattung des Verlustes und zur Rücknahme der Fondsbeteiligung gegenüber einem Anleger.

Innerhalb von nur sechs Wochen erstreitet die Kanzlei VON BUTTLAR Rechtsanwälte das dritte OLG-Urteil gegen die Helaba Dublin. Nach dem OLG Stuttgart (Urteil vom 29.12.2011 - nicht rechtskräftig) und dem OLG München (Urteil vom 24.01.2012 - nicht rechtskräftig) hat jetzt das OLG Frankfurt am 08.02.2012 einem Anleger Recht gegeben. Rechtsanwältin Anja Richter, die den Kläger vertritt, erklärt hierzu: "Mit diesem Urteil rückt für unsere Mandanten das Happy End in dieser tragischen Geschichte immer näher".

Erste Berufungsentscheidung zu MONTRANUS III

Mit der Entscheidung aus Frankfurt wird erstmals festgestellt, dass die von der Helaba Dublin für die Finanzierung der Beteiligung an dem Fonds MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & Co. KG verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Die vorangegangen Urteile betrafen die Fonds MONTRANUS I und II.

Die MONTRANUS Medienfonds stammen aus dem Hause HANNOVER LEASING. Überwiegend Sparkassen haben die Fonds von 2003 bis 2005 als sogenannte Steuerstundungsmodelle verkauft. Die Helaba Dublin, eine Tochtergesellschaft der Landesbank Hessen Thüringen, finanzierte knapp die Hälfte der Beteiligungssumme durch obligatorische Darlehen.

Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen können Anleger die mit der Bank zur Finanzierung von Fondsbeteiligungen abgeschlossenen Finanzierungsverträge auch heute noch widerrufen. Infolgedessen können sie die Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals abzüglich erhaltener Ausschüttungen verlangen. Außerdem müssen sie die Darlehen nicht zurückbezahlen. Im Gegenzug müssen die Anleger ihre Beteiligungen an die Bank übertragen.

Aktuelle Situation

Alle drei MONTRANUS-Fonds laufen sowohl wirtschaftlich als auch steuerlich schlechter als geplant. Im Dezember 2011 gab es keine Ausschüttungen mehr und auch in Zukunft müssen sich die Anleger darauf einstellen, dass prognostizierte Ausschüttungen ausbleiben. Außerdem sind die bereits für letztes Jahr angekündigten geänderten Grundlagenbescheide nach den neuesten Rundschreiben der Fondsverwaltung vom Finanzamt immer noch nicht erlassen worden. Die unerfreuliche Hängepartie in steuerlicher Hinsicht dauert somit weiter an.

Es ist deshalb nicht weiter verwunderlich, dass viele Anleger aufgrund dieser enttäuschenden Entwicklung rechtliche Optionen zum Ausstieg prüfen. VON BUTTLAR Rechtsanwälte betreut aktuell ca. 500 Anleger von HANNOVER LEASING Medienfonds. Anwälte der Kanzlei haben in Sachen MONTRANUS sowohl mehrfach Schadensersatzurteile gegen beratende Sparkassen als auch zahlreiche Urteile gegen die finanzierende Bank, die Helaba Dublin, erstritten.

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