Von White & Case erwirktes Grundsatzurteil für die Stadt Dresden vom BGH bestätigt

26.01.2006

White & Case

Dresden, 23. Januar 2006

 

Die internationale Anwaltssozietät White & Case LLP hat die Landeshauptstadt Dresden in einem seit dem

Jahr 2003 vor dem Landgericht Dresden und danach dem Oberlandesgericht Dresden geführten Grundsatz

prägenden Verfahren im Zusammenhang mit der Geltendmachung einer 1925 in den USA begebenen

Golddollar-Anleihe vertreten. Im Revisionsverfahren war Herr Prof. Dr. Achim Krämer für die

Landeshauptstadt Dresden tätig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 25.10.2005 das die Klage abweisende Urteil des

Oberlandgericht Dresden vom 24.09.2004 bestätigt. Die Revision wurde mit der Begründung zurück

gewiesen, dass die heutige Landeshauptstadt Dresden mit der Stadt Dresden aus dem Jahre 1925 weder

identisch, noch deren Rechtsnachfolgerin ist. Ebenso wies der BGH darauf hin, dass aufgrund Zeitablaufs die

Rechte aus dem Wertpapier nicht mehr geltend gemachten werden können. Auch hielt der BGH es nicht für

treuwidrig, wenn sich die Landeshauptstadt Dresden hierauf beruft, da der Kläger jedenfalls nach der

Wiedervereinigung hinreichend Zeit zur Geltendmachung seiner vermeintlichen Rechte geltend gehabt hätte.

Eine vor dem BGH erhobene so genannte Gehörsrüge hat der Bundesgerichtshof nunmehr allerdings ebenfalls

mit Beschluss vom 21.12.2005 zurück gewiesen. Damit ist der Weg für eine Verfassungsbeschwerde des

Klägers zum Bundesverfassungsgericht frei. Diesen Schritt hatte der Kläger in der mündlichen Verhandlung

vor dem Bundesgerichtshof am 25.10.2005 bereits angekündigt.

Die Prozessführung für die Landeshauptstadt Dresden übernahmen der Partnern Dr. Matthias Aldejohann und

Thomas Mulansky aus dem Dresdner Büro der Sozietät.

Dr. Matthias Aldejohann erklärte: „Wir freuen uns sehr darüber, für die Landeshauptstadt Dresden ein Urteil

mit einer derart weitreichenden Bedeutung erreicht zu haben. Zum einen für die Stadt selbst, aber auch für alle

anderen Gemeinden in den Neuen Bundesländern, die von ähnlichen Forderungen betroffen sein könnten.“

Dem Verfahren kommt grundsätzliche Bedeutung zu, da noch eine Reihe weiterer Vorkriegsanleihen von

Gemeinden der Neuen Bundesländer nicht vollständig bedient worden sind. Wie zahlreiche andere deutsche

Gemeinden hatte auch die Stadt Dresden 1925 im Ausland eine Anleihe begeben, um Gelder für Investitionen

zu erlösen. Während des Zweiten Weltkrieges wurden die Zahlungen auf die Anleiheverbindlichkeiten

eingestellt. Nach Kriegsende hatte nur die Bundesrepublik Deutschland eine Regelung für die

Vorkriegsschulden des Deutschen Reiches mit dessen Gläubigern im Londoner Schuldenabkommen gesucht.

Die DDR verweigerte jegliche Zahlungen auf Schulden des Deutschen Reiches.

White & Case LLP ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten in Europa und in den

entscheidenden wirtschaftlichen Zentren der Welt mit fast 2,000 Anwälten an 38 Standorten in 25 Ländern

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