Von White & Case erwirktes Grundsatzurteil für die Stadt Dresden vom BGH bestätigt
White & Case
Dresden, 23. Januar 2006
Die internationale Anwaltssozietät White & Case LLP hat die Landeshauptstadt Dresden in einem seit dem
Jahr 2003 vor dem Landgericht Dresden und danach dem Oberlandesgericht Dresden geführten Grundsatz
prägenden Verfahren im Zusammenhang mit der Geltendmachung einer 1925 in den USA begebenen
Golddollar-Anleihe vertreten. Im Revisionsverfahren war Herr Prof. Dr. Achim Krämer für die
Landeshauptstadt Dresden tätig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 25.10.2005 das die Klage abweisende Urteil des
Oberlandgericht Dresden vom 24.09.2004 bestätigt. Die Revision wurde mit der Begründung zurück
gewiesen, dass die heutige Landeshauptstadt Dresden mit der Stadt Dresden aus dem Jahre 1925 weder
identisch, noch deren Rechtsnachfolgerin ist. Ebenso wies der BGH darauf hin, dass aufgrund Zeitablaufs die
Rechte aus dem Wertpapier nicht mehr geltend gemachten werden können. Auch hielt der BGH es nicht für
treuwidrig, wenn sich die Landeshauptstadt Dresden hierauf beruft, da der Kläger jedenfalls nach der
Wiedervereinigung hinreichend Zeit zur Geltendmachung seiner vermeintlichen Rechte geltend gehabt hätte.
Eine vor dem BGH erhobene so genannte Gehörsrüge hat der Bundesgerichtshof nunmehr allerdings ebenfalls
mit Beschluss vom 21.12.2005 zurück gewiesen. Damit ist der Weg für eine Verfassungsbeschwerde des
Klägers zum Bundesverfassungsgericht frei. Diesen Schritt hatte der Kläger in der mündlichen Verhandlung
vor dem Bundesgerichtshof am 25.10.2005 bereits angekündigt.
Die Prozessführung für die Landeshauptstadt Dresden übernahmen der Partnern Dr. Matthias Aldejohann und
Thomas Mulansky aus dem Dresdner Büro der Sozietät.
Dr. Matthias Aldejohann erklärte: Wir freuen uns sehr darüber, für die Landeshauptstadt Dresden ein Urteil
mit einer derart weitreichenden Bedeutung erreicht zu haben. Zum einen für die Stadt selbst, aber auch für alle
anderen Gemeinden in den Neuen Bundesländern, die von ähnlichen Forderungen betroffen sein könnten.
Dem Verfahren kommt grundsätzliche Bedeutung zu, da noch eine Reihe weiterer Vorkriegsanleihen von
Gemeinden der Neuen Bundesländer nicht vollständig bedient worden sind. Wie zahlreiche andere deutsche
Gemeinden hatte auch die Stadt Dresden 1925 im Ausland eine Anleihe begeben, um Gelder für Investitionen
zu erlösen. Während des Zweiten Weltkrieges wurden die Zahlungen auf die Anleiheverbindlichkeiten
eingestellt. Nach Kriegsende hatte nur die Bundesrepublik Deutschland eine Regelung für die
Vorkriegsschulden des Deutschen Reiches mit dessen Gläubigern im Londoner Schuldenabkommen gesucht.
Die DDR verweigerte jegliche Zahlungen auf Schulden des Deutschen Reiches.
White & Case LLP ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten in Europa und in den
entscheidenden wirtschaftlichen Zentren der Welt mit fast 2,000 Anwälten an 38 Standorten in 25 Ländern
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