Waldeck unterstützt BITKOM bei den EVB-IT Verhandlungen

10.05.2010

Waldeck Rechtsanwälte

Waldeck Rechtsanwälte unterstützt den Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) bei den Verhandlungen über die Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand für die Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologie (EVB-IT).

Eine Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen erarbeitet seit vielen Jahren unter der Führung des Bundesministeriums des Innern die Rahmenbedingungen für die Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologie (ITK) und stimmt diese mit dem BITKOM ab. Angesichts der Summen, welche die öffentliche Hand in Informations- und Telekommunikationstechnik investiert, kommt diesen Einkaufsbedingungen eine erhebliche Bedeutung zu. Für die Bundes- und Länderbehörden sind die Vertragsmuster verbindlich. Doch auch die Kommunen wenden sie überwiegend an.

Die Interessen der ITK-Wirtschaft vertritt eine Verhandlungsdelegation des BITKOM, der nahezu alle bedeutenden ITK-Unternehmen in Deutschland angehören. Geleitet wird die Delegation aktuell von Marcus Müller, Accenture GmbH. Für die anstehenden Abstimmungsgespräche mit dem BMI hat die Branchendelegation erstmals Waldeck Rechtsanwälte aufgrund deren besonderen Expertise in ITK-Vergabeverfahren hinzugezogen.

Berater BITKOM:

Waldeck Rechtsanwälte (Frankfurt am Main): Thomas H. Fischer (Federführung), Dr. Friederike Krelaus und Dr. Peter Rheinländer (alle IT-/Outsourcing)

Leiter der Verhandlungsdelegation: Marcus Müller, Accenture

BITKOM inhouse: Marco Junk (Bereichsleiter Vertrags- und Vergaberecht)

Zum Hintergrund:

Zu Waldeck Rechtsanwälte:

Waldeck Rechtsanwälte mit Sitz in Frankfurt am Main konzentrieren sich in ihrer Beratungstätigkeit auf die Bereiche IT/ Outsourcing, Public Sector, M&A sowie Litigation. Die Sozietät wurde von der britischen M&A Zeitschrift ACQ-Magazin zur besten „Public Procurement Law Firm of the Year“ in Deutschland gewählt. Mit der Auszeichnung würdigt das Magazin „Organisationen und Berater, die während der schwierigsten Periode, die die Weltwirtschaft seit Jahrzehnten erlebt hat, außergewöhnliche Leistungen vollbracht haben“.

Zum BITKOM e.V.:

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. vertritt mehr als 1.300 Unternehmen, davon 950 Direktmitglieder mit etwa 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Anbieter von Software, IT-Services und Telekommunikationsdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien.

Zu den Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT):

Die Vorläufer der EVB-IT, die Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Anlagen und –Geräten (BVB), gehen auf eine Initiative der Bundesregierung aus dem Jahr 1968 zurück, ein Konzept für den wirtschaftlichen Einsatz der EDV in der Bundesverwaltung zu entwickeln. Dem Arbeitskreis zur Erarbeitung von entsprechenden Beschaffungsgrundsätzen schlossen sich auch die Länder und die kommunalen Spitzenverbände an.

Vor dem Hintergrund der technologischen Entwicklung wurde Mitte der 90er Jahre eine grundlegende Überarbeitung der Einkaufsbedingungen geplant. Mit den neuen Vertragstypen erfolgte im Einklang mit der Terminologie in der Verdingungsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) die Einführung des Begriffs Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT). Die Erarbeitung der Vertragsbedingungen obliegt unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern einer Bund/Länder-Arbeitsgruppe im Auftrag des Kooperationsausschusses Automatisierte Datenverarbeitung Bund/Länder/Kommunaler Bereich (KoopA). Ihre Aufgabe ist es, angemessene vertragliche Regelungen sicherzustellen und einen einheitlichen Standard für die Beschaffungsvorgänge zu gewährleisten.

Die EVB-IT sind bei dem Einkauf von ITK-Leistungen für die Beschaffer auf Bundes- und Landesebene verbindlich. Die Kommunen bestimmen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung selbst, ob sie die Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände ﷓ aber auch die Empfehlungen der Länder ﷓ umsetzen. Die Anwendung wird weiterhin für juristische Personen des Öffentlichen Rechts sowie für Subventionsempfänger empfohlen, soweit sich die Zuwendungen auf die Beschaffung von ITK-Leistungen beziehen.

Die große Bedeutung des Regelwerks ergibt sich aus der Verbindlichkeit der EVB-IT für wesentliche Teile der öffentlichen Hand und die Marktbedeutung von Bund, Ländern und Kommunen als Einkäufer von ITK-Leistungen.

Frankfurt am Main, den 10. Mai 2010

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Ketchum Pleon

Frau Anette Weidner

Telefon: +49.69.24286-170

E-Mail: presse@waldeck.eu

Internet: www.waldeck.eu

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell