Weiterer Partnerzugang: Luther verstärkt sich mit renommiertem Health Care-Experten

19.04.2024

Berlin, 18.04.2024 – Der Bereich Health Care & Life Science wächst weiter: Dr. Thomas Willaschek wechselt samt Team zum 1. Juni 2024 zu Luther und verstärkt mit seiner Expertise in ambulanter Versorgung und Digital Health das Berliner Büro. 

Dr. Thomas Willaschek kommt von der renommierten Gesundheitsrechtsboutique D+B Rechtsanwälte und berät Mandanten regulatorisch zu allen Themen um Marktzugang, Kooperation und Erstattung im deutschen Gesundheitssystem. Seine Schwerpunkte liegen im Bereich des Vertragsarztrechts, bei medizinischen Versorgungszentren und bei digitalen Versorgungsangeboten. Der Fachanwalt für Medizinrecht ist im deutschen Gesundheitswesen bestens vernetzt und zählt seit Jahren zu den häufig empfohlenen Rechtsanwälten in den einschlägigen Rankings. Dr. Thomas Willaschek ist Vorsitzender der Arbeitsgruppe Digital Health der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV und lehrt an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sowie der Dresden International University (DIU) zu E-Health und Telemedizin.

Mit ihm wechseln eine Counsel, ein Senior Associate und eine Associate zu Luther.

Bei Luther stärkt Dr. Thomas Willaschek das Band zwischen der sehr starken Krankenhaus- und M&A-Praxis und den Regulatorik-Experten um Dr. Oliver Kairies, Prof. Dr. Christian Burholt und Elisabeth Kohoutek.

Anne Wegner, Leiterin Kartellrecht & Regulierung bei Luther, freut sich auf den Neuzugang: „Ich bin sehr glücklich über den Zuwachs. Mit Thomas Willaschek und seinem Team können wir unseren Health Care-Mandanten auch in den Zukunftsmärkten ambulanter und digitaler Medizin ein hervorragendes Angebot machen.“

Auch Dr. Oliver Kairies und Prof. Dr. Christian Burholt als Co-Leiter der Industriegruppe Health Care & Life Science begrüßen die weitere Verstärkung ebenfalls sehr: „Mit Thomas Willaschek gewinnen wir einen der renommiertesten MVZ- und Digital Health Experten überhaupt. Mit seinem Team und ihm wollen wir unsere starke Gesundheitsrechtspraxis noch weiter ausbauen.“

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