WFW berät Aurelius und Getronics bei dem abgeschlossenen Erwerb des Cloud-Geschäfts von Colt

12.04.2016

11. April 2016

Die internationale Anwaltskanzlei Watson Farley & Williams („WFW”) hat den Mid-Market Finanzinvestor Aurelius („Aurelius“) beim erfolgreichen Abschluss eines grenzüberschreitenden Erwerbs des Virtualised Cloud Computing- sowie des Hosting Dienstleistungs-Geschäftsbereichs (Colt Managed Cloud, „CMC“) der Colt Group S.A. („Colt“) beraten.

WFW beriet Aurelius hinsichtlich aller gesellschaftsrechtlichen Aspekte der Transaktion, durch welche CMC vollständig in die ICT-Dienstleistungen der Aurelius-Tochtergesellschaft Getronics integriert wurde. In diesem Zuge wurde eine langfristige strategische Partnerschaft zwischen Getronics und Colt begründet, auf deren Basis Getronics ihre Cloud-Dienstleistungen auch für den Kundenstamm von Colt erbringen wird und Rechenzentrum sowie das Netzwerk von Colt nutzt.

CMC ist ein führender europäischer Anbieter von Cloud- und Hosting-Dienstleistungen mit Rechenzentrum und Support-Strukturen im Vereinigten Königreich, in Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Belgien, den Niederlanden, der Schweiz, Rumänien sowie Indien. Im Hinblick auf die geografische Reichweite von CMC, der Geschäftsbereiche der Getronics sowie der Standorte von Aurelius in München, London, Stockholm und Madrid war WFW mit seinen Büros in Europa hervorragend aufgestellt, um Aurelius und Getronics in dieser Transaktion zu unterstützen.

Das WFW-Team wurde geführt durch den Londoner Partner und Leiter der Corporate-Gruppe Jan Mellmann. Er wurde unterstützt von Senior Associate Georgina Don und Associates Andrew Slucky und Simon Elliot. Senior Associate Devan Khagram beriet zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Länderspezifische Rechtsberatung erfolgte durch Pascal Roux (Partner, Paris), Anne-Kelly d'Amécourt (Associate, Paris), Pierre Chipaux (Associate, Paris), Tiziana Manenti (Partner, Rom), Cristina Betti (Associate, Rom), Giuseppe Franch (Counsel, Rom), Giovanni Incardona (Associate, Rom), Luca Sfrecola (Counsel, Rom), Gonzalo Aranzabal (Partner, Madrid), Rosana Segado (Associate, Madrid), Simon Preisenberger (Partner, München), Joachim Heinemann (Associate, München) und Florian Dehmel (Associate, München).

Der Londoner Partner Jan Mellmann kommentierte: “Wir freuen uns, Aurelius und Getronics beim Erwerb des Managed Cloud-Geschäfts beraten zu haben. Diese Zusammenarbeit ist die dritte bedeutende grenzübergreifende Erwerbs-Transaktion für Aurelius.“

2014 hatte WFW Aurelius schon beim Erwerb des Scholl-Schuhgeschäfts von Reckit Benckiser beraten, und 2013 hatte WFW Aurelius und Getronics zudem beim Erwerb der value-added Vertriebsaktivitäten der Unified Communications-Geschäftsbereichs innerhalb der NEC-Gruppe beraten.

Kimberley Whitaker, General Counsel des Londoner Büros der Aurelius-Gruppe, sagte: “Wir freuen uns, bei den Bestrebungen von Aurelius, die Getronics-Familie durch die Expansion der Managed Cloud- Dienstleistungen in Europa zu unterstützen, erneut mit WFW zusammen gearbeitet zu haben. Die breite und tiefgehende Beratungsexpertise von WFW, das unternehmerische Urteilsvermögen der Anwälte sowie die Fähigkeit, schnell und effizient Ressourcen zu mobilisieren, waren von unschätzbarem Wert bei der Unterstützung von Aurelius bei dieser Art von komplexen grenzüberschreitenden Carve-Out-Transaktionen, die Aurelius gezielt in den Blick nimmt.“

Graham Brown, Leiter der Rechtsabteilung bei Getronics, kommentierte: „WFW überzeugte bei dieser Transaktion durch eine klare und qualitativ hochwertige Beratungsleistung, welche technische Genauigkeit mit kommerziell scharfsinnigen Lösungswegen verband. Die Fähigkeit zur nahtlosen Zusammenarbeit der Anwälte bei der Beratung komplexer Fragestellungen in mehreren Jurisdiktionen hat maßgeblich zum Erfolg dieser Transaktion beigetragen.“

Die europäische WFW Mid-Market Private Equity Praxis profitiert erheblich von unseren mehrsprachigen Anwälten in den verschiedenen Jurisdiktionen. In diesem Fall konnte unser Londoner Team den Mandanten durch deutsche Muttersprachler zu englischem Recht zu beraten. Hier ist vor allem der federführende Partner Jan Mellmann zu nennen.

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