White & Case berät den Bund bei der erstmaligen Emission einer grünen Bundesanleihe mit einem Gesamtnennbetrag von 6,5 Mrd Euro
Frankfurt, 4. September 2020 – White & Case LLP hat die Bundesrepublik Deutschland (Bund), vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, das seinerseits durch die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) vertreten wurde, bei der erstmaligen Emission einer Grünen Bundesanleihe beraten. Die Grüne Bundesanleihe hat einen Nominalbetrag von 6,5 Mrd. Euro, eine Laufzeit von 10 Jahren und einen fixen Kupon von 0,00 Prozent. Die Platzierung der Grünen Bundesanleihe bei internationalen Investoren wurde durch ein Bankenkonsortium unter Führung der Barclays Bank plc, Commerzbank AG, Crédit Agricole Corporate and Investment Bank, Deutsche Bank AG, J.P. Morgan Securities plc und UniCredit Bank AG vorgenommen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat in Höhe eines Betrages, welcher der Summe der Emissionserlöse der Grünen Bundesanleihe entspricht, Ausgaben getätigt, die zum Zeitpunkt der Emission der Grünen Bundesanleihe die Anforderungen erfüllen, welche die Bundesrepublik Deutschland in ihrem Green Bond Framework vom 24. August 2020 festgelegt hat.
Mit Wirkung zum 9. September 2020 wird außerdem das umlaufende Volumen der konventionellen Zwillingsanleihe, der 0 Prozent Bundesanleihe 2020 II. (2030) um 6,5 Mrd. Euro erhöht. Diese Aufstockung erfolgt in den Eigenbestand des Bundes.
Das White & Case Team bestand aus Partner Karsten Wöckener (Federführung, Capital Markets) sowie Local Partnerin Dr. Cristina Freudenberger und den Associates Dr. Peter Becker, Claire-Marie Mallad, Florian Fraunhofer und Daniel Gillenkirch (Capital Markets; alle Frankfurt).
Inhouse waren für die Finanzagentur Daniela Kracht (Legal Counsel, Capital Markets) sowie Dr. Arnd Düker (Legal Counsel) tätig.