WHITE & CASE BERÄT GILDEMEISTER BEI VERTIEFUNG DER KOOPERATION MIT MORI SEIKI

30.09.2013

Frankfurt, 27. September 2013 – Die internationale Anwaltssozietät White & Case hat die Gildemeister AG bei der gesellschafts-, kapitalmarkt- und kartellrechtlichen Vertiefung der Kooperation mit dem japanischen Werkzeugmaschinenbauer Mori Seiki beraten. Gildemeister und Mori Seiki arbeiten bereits seit 2009 in Produktion, Beschaffung, Vertrieb und Forschung zusammen und haben nun ihre Überkreuzbeteiligungen erhöht. Das Mandat umfasste zum einen die Beratung Gildemeisters bei einer Sachkapitalerhöhung in Höhe von rund 55 Mio. Euro sowie einer Bezugsrechtskapitalerhöhung in Höhe von rund 220 Mio. Euro. Zum anderen beriet White & Case bei der Umbenennung der beiden Kooperationspartner: Die Gildemeister AG firmiert künftig unter DMG Mori Seiki AG, der japanische Werkzeughersteller wiederum unter DMG Mori Seiki Co. Ltd. Die Transaktionsstruktur umfasste komplexe gesellschaftsrechtliche Aspekte sowohl nach deutschem als auch japanischem Recht. Im Rahmen der Sachkapitalerhöhung wurden Anteile sowohl an einer japanischen als auch an einer US-amerikanischen Gesellschaft eingebracht. Das White & Case Team bestand aus den Partnern Dr. Lutz Krämer und Dr. Benedikt Gillessen (beide Capital Markets, Federführung), Dr. Alexander Kiefner (Corporate), James Black (US Capital Markets), Dr. Börries Ahrens (Antitrust) sowie den Associates Dr. Vanessa Seibel (Corporate), Karl Pires und Aoi Koyanagi (beide Corporate, Tokio).

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