WHITE & CASE BERÄT GREENSILL BANK BEI AUSGABE EINES NEUARTIGEN COCO-BONDS MIT BEDINGTER PFLICHTWANDLUNG
Frankfurt, 20. November 2014 – Die internationale Anwaltssozietät White & Case hat die Bremer Greensill Bank AG (vormals NordFinanz Bank AG) bei der Begebung zusätzlichen Kernkapitals, sogenannten Additional Tier 1-Kapitals (AT1), beraten. Die Instrumente sind als bedingte Pflichtwandelanleihe in Übereinstimmung mit den neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR) ausgestaltet. Anders als bei den wenigen bisher im Markt bekannten AT1-Emissionen deutscher Kreditinstitute, bei denen ein Herabschreibungsmechanismus (Write-down) eingesetzt wurde, handelt es sich bei dem von der Greensill Bank begebenen Instrument um einen echten Contingent Convertible Bond (CoCo) mit Pflichtwandlungsmechanismus. Dieser wird bei Unterschreiten bestimmter aufsichtsrechtlicher Kapitalziffern automatisch in Aktienkapital umgewandelt.
White & Case hat die Greensill Bank AG umfassend zu den aufsichtsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Aspekten beraten. Das Team umfasste Partner Dr. Alexander Kiefner (M&A/Corporate) und Local Partner Dr. Andreas Wieland (Bankaufsichtsrecht, gemeinsame Federführung) sowie Partner Karsten Wöckener (Capital Markets). Unterstützt wurden sie von den Associates Julia Kühnel (M&A/Corporate) und Georg Esser (Capital Markets).