White & Case berät Orlando beim Erwerb der a&o-Gruppe

05.03.2008

White & Case

Düsseldorf/München, 4. März 2008

Die internationale Anwaltssozietät White & Case LLP hat einen von der Münchener Orlando Management

GmbH beratenen Beteiligungsfonds bei der Akquisition der a&o-Gruppe beraten. Orlando Management

GmbH konzentriert sich auf mittelständische Unternehmen mit einer soliden Marktposition und

interessanten Wachstumsmöglichkeiten. Darunter fallen komplexe Ausgründungen aus Konzernen,

Turnaround- und Krisensituationen, Restrukturierungen und Neuausrichtungen. Die Transaktion erfolgte im

Wege eines gemischten Asset- und Share-Deals.

Die a&o-Gruppe war Ende 2006 durch die Ausgliederung der europäischen GFS-Gesellschaften (Global

Field Services) aus dem Electronic Data Systems-Konzern (EDS) entstanden. Die a&o-Gruppe ist ein

führender Dienstleister für IT-Services und in Deutschland, Frankreich, England, Irland, Holland, Spanien

und Portugal mit insgesamt rund 2.200 Mitarbeitern vertreten. Zu dem Kundenkreis der a&o-Gruppe

gehören Konzerne und mittelständische Unternehmen aus sämtlichen Branchen wie beispielsweise

öffentliche Verwaltung, Banken sowie Hersteller von Hard- und Software.

Das White & Case Beratungsteam bestand aus den Düsseldorfer Partnern Dr. Biner Bähr (Federführung,

Restrukturierung), Dr. Heiko Wilde (M&A) und Florian Gantenberg (Restrukturierung) sowie Associate

Dr. Ines Buermeyer (München, M&A). Aus dem Pariser Büro wurden Counsel Alexandre Jaurett

(Arbeitsrecht) und die Associates Nathalie Negre und Camille Note (beide Gesellschaftsrecht)

hinzugezogen. In London waren die Partner Peita Menon (Steuerrecht), Greg Stonefield, Antonia Rawlinson

(beide Gesellschaftsrecht) und John Runeckles (IT-Recht) tätig sowie die Associates Oscar Galbinski (ITRecht),

Brendon Mahood, Chong Liang, Alice Morrison (alle Gesellschaftsrecht) und Yael Citro (Finance).

„Die grenzüberschreitende Akquisition forderte nicht nur ein Zusammenspiel der verschiedenen Büros,

sondern stellte auch aufgrund der Notwendigkeit zusätzlicher Verhandlungen mit EDS über den Eintritt des

Käufers in eine laufende Vendor Note und deren Besicherung eine besondere Herausforderung dar,“

kommentiert Dr. Bähr.

White & Case LLP ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten in Europa und in den

entscheidenden wirtschaftlichen Zentren der Welt mit mehr als 2.300 Anwälten an 37 Standorten in 25

Ländern präsent.

In Deutschland verfügt White & Case über 250 Anwälte und Steuerberater in Berlin, Dresden, Düsseldorf,

Frankfurt am Main, Hamburg und München (www.whitecase.de).

Kontakt:

Dr. Biner Bähr, Tel: 0211 540680 192, E-Mail: BBaehr@whitecase.com

Kontakt + Bildmaterial:

Barbara Gruber, Tel.: 069 29994 1122, E-Mail: BGruber@whitecase.com

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