White & Case bildet Task Force zu Zurückdatierung von Aktienoptionen
White & Case
New York/Düsseldorf/München, 18. September 2006
Aufgrund der Vielzahl der von der amerikanischen Börsenaufsicht SEC in den letzten Wochen
eingeleiteten Untersuchungen in Bezug auf die Zurückdatierung von Aktienoptionen (Stock Option Back
Dating) und möglicherweise ähnlich gelagerte Fälle in Deutschland hat die internationale Anwaltssozietät
White & Case LLP eine grenzüberschreitende Task Force zu diesem Thema gebildet. So kann die Kanzlei
ihre Mandanten weltweit hinsichtlich deren Befürchtung in Bezug auf Risiken aus ihren
Mitarbeiterbeteiligungsmodellen effektiv unterstützen.
Die Zurückdatierung von Aktienoptionen bedeutet die nachträgliche Änderung des Ausgabedatums von
Aktienoptionen in Abweichung von dem tatsächlichen bzw. offiziellen Datum der Optionseinräumung.
Meist wird das Ausgabedatum vorverlegt auf ein Datum, an dem der Aktienkurs niedriger war als am Tage
der tatsächlichen Optionsgewährung, um so den Ausübungsgewinn künstlich in die Höhe zu treiben. Der
Ausgabestichtag der Aktienoptionen ist entscheidend, da sich nach ihm auch die Erwerbs- und
Ausübungszeiträume für die Optionen berechnen. Diese Zeiträume setzt die Hauptversammlung einer
Aktiengesellschaft in dem Beschluss zur Einführung eines Aktienoptionsprogramms fest.
Werden nachträglich die Ausgabestichtage zurück datiert ohne die genannten Fristen entsprechend neu zu
berechnen und zu starten, so liegt darin eine nicht von dem Hauptversammlungsbeschluss gedeckte
Abweichung. Back Dating verstößt somit gegen die Vorgaben der Hauptversammlung. Mitarbeitern, die
daran mitwirken, drohen unter Umständen rechtliche Konsequenzen, warnt Dr. Christoph v. Einem. Sie
erhalten einen nicht von den Aktionären gebilligten, unberechtigten Vergütungsvorteil, der aller
Wahrscheinlichkeit nach auch nicht ordnungsgemäß in der Bilanz erfasst ist.
In der Task Force von White & Case ist ein hochkarätiges Expertenteam versammelt, das betroffenen
Unternehmen beratend zur Seite stehen soll. In Deutschland stehen der Stock Option-Spezialist Dr.
Christoph v. Einem aus München und der Aktienrechtsexperte Dr. Andreas Meyer-Landrut aus Düsseldorf
zur Verfügung.
Die Nachrichten aus den USA deuten an, dass dort fast 2000 börsennotierte Unternehmen in Hinblick auf
ihre zwischen 1996 und 2005 aufgelegten Stock Options Programme betroffen sind kommentiert Meyer-
Landrut. Da große Unternehmen oft weltweite Aktienoptionsprogramme haben, war es für uns wichtig,
auftretenden Problemen mit einer internationalen Task Force begegnen zu können. Zwar ist momentan
schwer abschätzbar, ob und wie stark auch deutsche Unternehmen betroffen sind. Dennoch wollen wir
gerüstet sein. Hierzulande können Probleme sowohl bei den Optionsplänen deutscher Unternehmen
auftreten, als auch insbesondere bei US-Plänen, die sich auf Tochtergesellschaften in Deutschland und die
hier tätigen Mitarbeiter von US-Konzernen erstrecken ergänzt v. Einem.
White & Case LLP ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten in Europa und in den
entscheidenden wirtschaftlichen Zentren der Welt mit fast 2.000 Anwälten an 36 Standorten in 24 Ländern
präsent. In Deutschland verfügt White & Case über 220 Anwälte und Steuerberater in Berlin, Dresden,
Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München [www.whitecase.de].
Kontakt:
Dr. Christoph v. Einem, Tel: 089 206 043 705, E-Mail: CvonEinem@whitecase.com
Dr. Andreas Meyer-Landrut, Tel.: 0211 49195 232, E-Mail: AMeyer-Landrut@whitecase.com
Kontakt + Bildmaterial:
Barbara Gruber, Tel.: 069 29994 1122; E-Mail: BGruber@whitecase.com