White & Case bildet Task Force zu Zurückdatierung von Aktienoptionen

18.09.2006

White & Case

New York/Düsseldorf/München, 18. September 2006

Aufgrund der Vielzahl der von der amerikanischen Börsenaufsicht SEC in den letzten Wochen

eingeleiteten Untersuchungen in Bezug auf die Zurückdatierung von Aktienoptionen (‚Stock Option Back

Dating’) und möglicherweise ähnlich gelagerte Fälle in Deutschland hat die internationale Anwaltssozietät

White & Case LLP eine grenzüberschreitende Task Force zu diesem Thema gebildet. So kann die Kanzlei

ihre Mandanten weltweit hinsichtlich deren Befürchtung in Bezug auf Risiken aus ihren

Mitarbeiterbeteiligungsmodellen effektiv unterstützen.

Die Zurückdatierung von Aktienoptionen bedeutet die nachträgliche Änderung des Ausgabedatums von

Aktienoptionen in Abweichung von dem tatsächlichen bzw. offiziellen Datum der Optionseinräumung.

Meist wird das Ausgabedatum vorverlegt auf ein Datum, an dem der Aktienkurs niedriger war als am Tage

der tatsächlichen Optionsgewährung, um so den Ausübungsgewinn künstlich in die Höhe zu treiben. Der

Ausgabestichtag der Aktienoptionen ist entscheidend, da sich nach ihm auch die Erwerbs- und

Ausübungszeiträume für die Optionen berechnen. Diese Zeiträume setzt die Hauptversammlung einer

Aktiengesellschaft in dem Beschluss zur Einführung eines Aktienoptionsprogramms fest.

Werden nachträglich die Ausgabestichtage zurück datiert ohne die genannten Fristen entsprechend neu zu

berechnen und zu starten, so liegt darin eine nicht von dem Hauptversammlungsbeschluss gedeckte

Abweichung. Back Dating verstößt somit gegen die Vorgaben der Hauptversammlung. „Mitarbeitern, die

daran mitwirken, drohen unter Umständen rechtliche Konsequenzen,“ warnt Dr. Christoph v. Einem. „Sie

erhalten einen nicht von den Aktionären gebilligten, unberechtigten Vergütungsvorteil, der aller

Wahrscheinlichkeit nach auch nicht ordnungsgemäß in der Bilanz erfasst ist.“

In der Task Force von White & Case ist ein hochkarätiges Expertenteam versammelt, das betroffenen

Unternehmen beratend zur Seite stehen soll. In Deutschland stehen der Stock Option-Spezialist Dr.

Christoph v. Einem aus München und der Aktienrechtsexperte Dr. Andreas Meyer-Landrut aus Düsseldorf

zur Verfügung.

„Die Nachrichten aus den USA deuten an, dass dort fast 2000 börsennotierte Unternehmen in Hinblick auf

ihre zwischen 1996 und 2005 aufgelegten Stock Options Programme betroffen sind“ kommentiert Meyer-

Landrut. „Da große Unternehmen oft weltweite Aktienoptionsprogramme haben, war es für uns wichtig,

auftretenden Problemen mit einer internationalen Task Force begegnen zu können. Zwar ist momentan

schwer abschätzbar, ob und wie stark auch deutsche Unternehmen betroffen sind. Dennoch wollen wir

gerüstet sein.“ „Hierzulande können Probleme sowohl bei den Optionsplänen deutscher Unternehmen

auftreten, als auch insbesondere bei US-Plänen, die sich auf Tochtergesellschaften in Deutschland und die

hier tätigen Mitarbeiter von US-Konzernen erstrecken“ ergänzt v. Einem.

White & Case LLP ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten in Europa und in den

entscheidenden wirtschaftlichen Zentren der Welt mit fast 2.000 Anwälten an 36 Standorten in 24 Ländern

präsent. In Deutschland verfügt White & Case über 220 Anwälte und Steuerberater in Berlin, Dresden,

Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München [www.whitecase.de].

Kontakt:

Dr. Christoph v. Einem, Tel: 089 206 043 705, E-Mail: CvonEinem@whitecase.com

Dr. Andreas Meyer-Landrut, Tel.: 0211 49195 232, E-Mail: AMeyer-Landrut@whitecase.com

Kontakt + Bildmaterial:

Barbara Gruber, Tel.: 069 29994 1122; E-Mail: BGruber@whitecase.com

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