White & Case erwirkt Berufungsabweisung vor OLG Dresden in Sachsenring Automobiltechnik AG-Jahresabschluss Fall

23.02.2006

White & Case

Dresden, 17. Februar, 2006

 

Die internationale Anwaltssozietät White & Case LLP hat den Insolvenzverwalter der seit

2002 in Insolvenz befindlichen Sachsenring Automobiltechnik AG (Sachsenring) vor dem

Oberlandesgericht Dresden erfolgreich in dem Berufungsverfahren gegen ein Urteil des

Landgerichts Zwickau vertreten. Die Berufung wurde mit Beschluss von 16. Februar 2006

vom OLG Dresden zurück gewiesen. (siehe hierzu auch die Pressemitteilung Nr. 06/06 des

OLG Dresden unter: www.justiz.sachsen.de/gerichte/homepages/olg/).

Das in dem Berufungsverfahren angegriffene Urteil des Landgerichts Zwickau hatte die

Nichtigkeit des Jahresabschlusses 1999 der seit September 2002 in Insolvenz befindlichen

Sachsenring Automobiltechnik AG und des darauf basierenden

Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung festgestellt. Die von den Vorständen

und Aktionären sowie von der Abschlussprüferin als Streithelfer der Sachsenring

Automobiltechnik AG eingelegte Berufung hat das Oberlandesgericht Dresden wegen

fehlender Erfolgsaussicht durch Beschluss zurück gewiesen. Das Urteil des Landgerichts

Zwickau ist damit rechtskräftig.

Das Urteil des Landgericht Zwickau basiert darauf, dass Scheinrechnungen über mehr als DM

12 Mio. vorgelegt worden seien und es sich bei der Bescheinigung der V. AG um eine

Fälschung handele. Hiervon ausgehend hat das Landgericht die Nichtigkeit des

Jahresabschlusses 1999 und des Gewinnverwendungsbeschlusses vom Juni 2000 festgestellt.

Der die Berufung abweisende Beschluss des OLG Dresden hat in Sachsen besonderes

Interesse, da erst kürzlich im Zusammenhang mit der Insolvenz der Sachsenring

Automobiltechnik AG durch die zuständige Staatsanwaltschaft Anklage gegen die

ehemaligen Vorstände erhoben wurde.

Die Prozessführung für den Insolvenzverwalter übernahmen die Partner Dr. Matthias

Aldejohann und Steffen Lindner aus dem Dresdner Büro der Sozietät.

Dr. Matthias Aldejohann erklärte: „Das Urteil hat ein hohes Interesse in Sachsen. Wir sind

erfreut, dass wir für unseren Mandaten die Sicherheit der Jahresabschlussfrage gerichtlich

klären konnten.“

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den entscheidenden wirtschaftlichen Zentren der Welt mit fast 2,000 Anwälten an 38

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