White & Case erwirkt Grundsatzentscheidung des BAG zum Kündigungsschutzgesetz

26.09.2006

White & Case

Frankfurt, 25. September, 2006

Die internationale Anwaltssozietät White & Case LLP hat am 21. September 2006 vor dem

Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) einen Prozess zu einem Fall gemäß § 23 Abs. 1

Satz 2,3 KSchG für Ihre Mandantin, die Wertpapier Handelsbank Wagner & Lang GmbH,

gewinnen können.

Der bei der Beklagten ursprünglich seit 2003 beschäftigte Kläger legte gegen die Entscheidungen

des Arbeitsgerichts und des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 1.9.2005 Revision vor dem

BAG ein. Das BAG hat die Entscheidung zu Gunsten der Beklagten Wertpapier Handelsbank

Wagner & Lang GmbH in letzter Instanz bestätigt.

Bei einem späteren Absinken der Zahl der am 31. Dezember 2003 beschäftigten Arbeitnehmer

auf fünf oder weniger Personen genießt keiner der im Betrieb verbleibenden "Alt-Arbeitnehmer"

weiterhin Kündigungsschutz, soweit in dem Betrieb einschließlich der seit dem 1. Januar 2004

eingestellten Personen insgesamt nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Dies gilt

auch dann, wenn für ausgeschiedene "Alt-Arbeitnehmer" andere Arbeitnehmer eingestellt worden

sind. Eine solche "Ersatzeinstellung" reicht nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der

Besitzstandsregelung des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG für deren Anwendung nicht aus.

Das White & Case Team bestand aus den Frankfurter Anwälten Dr. Alexander Insam und Oliver

Zöll.

„Wir freuen uns, dass wir für unsere Mandantin eine politische Entscheidung abwenden und

gleichzeitig mit diesem ersten Urteil des Zweiten Senats zu dieser Übergangsregelung zur

Rechtsklarheit beitragen konnten“, kommentiert Dr. Alexander Insam.

White & Case LLP ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten in Europa und in

den entscheidenden wirtschaftlichen Zentren der Welt mit fast 2,000 Anwälten an 36

Standorten in 24 Ländern präsent.

In Deutschland verfügt White & Case über 220 Anwälte und Steuerberater in Berlin, Dresden,

Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München [www.whitecase.de].

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Dr. Alexander Insam, Tel.: 069 29994 1207 , E-Mail: AInsam@whitecase.com

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