White & Case führt erfolgreich Spruchverfahren für OTTO AG nach Squeeze-out durch

23.10.2015

Hamburg, 22. Oktober 2015 – Die internationale Anwaltssozietät White & Case hat für die OTTO Aktiengesellschaft für Beteiligungen in erster Instanz die Abweisung der Anträge von außenstehenden Aktionären auf Erhöhung der Barabfindung erreicht. Das Spruchverfahren war nach dem im Februar 2014 bei der börsennotierten C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN durchgeführten Squeeze-out von den außenstehenden Aktionären beantragt worden.

Eine Besonderheit des Squeeze-out war, dass in der maßgeblichen dreimonatigen Referenzperiode vor dessen Ankündigung keinerlei Börsenhandel in der Aktie stattgefunden hatte. Es lagen ausschließlich Geldkurse vor.

„Das Landgericht Hamburg ist unserer Argumentation vollumfänglich gefolgt, wonach ein Fall der sogenannten Marktenge bestand. Es hatte keinerlei Handel mit Aktien der C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN stattgefunden. Die innerhalb des Referenzzeitraums vereinzelt festgestellten Geldkurse hat das Gericht nicht für maßgeblich erachtet. Vielmehr wurde die im Ertragswertverfahren ermittelte Barabfindung als angemessen bestätigt“, kommentiert White & Case-Partner Dr. Volker Land.

Das White & Case-Team bestand aus Partner Dr. Volker Land und Local Partnerin Jessica Hallermayer (beide M&A/Corporate).

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