White & Case gewinnt BAG Urteil für das Land Brandenburg

12.02.2007

White & Case

Berlin, 9. Februar 2007

 

 

Die internationale Anwaltssozietät White & Case LLP hat das Land Brandenburg erfolgreich vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) vertreten.

 

 

 

 

Das BAG hat die Ausschreibungspraxis des Landes Brandenburg im Zuge von Stellenbesetzungen für zulässig erklärt. Somit wurde die Auffassung der langjährigen Rechtsprechung in Bezug auf Stellenbesetzung nunmehr ausdrücklich aufgegeben. Zukünftig sei es zulässig, bei der Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst zunächst nur eine Auswahl zwischen Versetzungsbewerbern durchzuführen. Einen Verstoß gegen Art. 33 GG könnten bei dieser Auswahl nicht berücksichtigte Beförderungsbewerber nicht geltend machen. Zudem wurde eine seit längerer Zeit bestehende Diskrepanz zu entsprechenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts bezogen auf die Besetzung von Beamtenstellen beseitigt.

 

 

 

 

Bei der Besetzung einer Stelle hatte das Land Brandenburg einen internen Bewerber nicht berücksichtigt, weil er in seiner bisherigen Tätigkeit nach einer niedrigeren Vergütungsgruppe bezahlt wurde als die zur Besetzung anstehende Stelle. Das Arbeitsgericht Potsdam verneinte zunächst die Zulässigkeit eines solchen Vorgehens. Nach Art. 33 GG habe bei der Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst ausschließlich eine Bestenauslese zu erfolgen. Haushaltspolitische Überlegungen dürften in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt werden.

 

 

 

 

Für White & Case führte Klaus Sturm, Partner für Arbeitsrecht in Berlin, den Prozeß. „Wir sind froh, dass wir für unseren Mandanten mit diesem Grundsatzurteil Rechtsklarheit für das Vorgehen bei Stellenbesetzungen im öffentlichen Bereich erreichen konnten, insbesondere im Zeichen der Haushaltssituation in den Ländern", kommentiert Klaus Sturm. White & Case LLP ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten in Europa und in den entscheidenden wirtschaftlichen Zentren der Welt mit mehr als 2,000 Anwälten an 35 Standorten in 23 Ländern präsent.

 

 

 

 

In Deutschland verfügt White & Case über 240 Anwälte und Steuerberater in Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München [www.whitecase.de].

 

 

 

 

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Klaus Sturm, Tel.: 030 88091 1925, Email: KSturm@whitecase.com

 

 

 

 

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