Winheller Rechtsanwälte: Erste Schadensersatzklagen gegen Vermittler von Ulrich Engler-Anlagen - Millionenschwere Klagewelle erwartet -

19.09.2007

Winheller Rechtsanwälte

Frankfurt am Main, 17.09.2007

Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Winheller Rechtsanwälte hat erste Schadensersatzklagen über rund 200.000 Euro gegen Vermittler von sogenannten „Daytrading“-Anlagen einge-reicht. Die unter anderem in großen deutschen Tageszeitungen medienwirksam beworbenen Anlagen waren in den vergangenen Jahren an Kunden in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich und Liechtenstein ver-kauft worden und versprachen eine Verzinsung von bis zu 6 % pro Monat. Sie gehen auf den in den USA unter-getauchten Deutschen Ulrich Engler und sein Unternehmen Private Commercial Office, Inc. zurück. Engler war bereits in den 90er Jahren wegen Kreditkartenmissbrauchs und Betrugs strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Die an verschiedenen Landgerichten eingereichten Klagen stellen bislang nur die Spitze des Eisbergs dar. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Gesamtschaden in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags aus. Da Engler derzeit nicht greifbar ist, sind Anleger allerdings darauf verwiesen, sich wegen ihrer Millionenschäden an ihre Finanzberater zu halten.

„Wir haben weitere Klagen in Vorbereitung“, so die für Winheller tätige Anwältin Daniela Hirsch. „Unseren Man-danten haben wir geraten, sich nicht länger vertrösten zu lassen. Wenn die ausstehenden Rückzahlungen nicht fristgemäß auf den Konten unserer Mandanten eingehen, lassen wir uns auf langatmige Diskussionen nicht ein, sondern nutzen die uns zustehenden gerichtlichen Möglichkeiten“, so Hirsch weiter. „Es liegt unserer Meinung nach auf der Hand, dass die Berater für ihre Falschberatung gegenüber unseren Mandanten haften“. Die Not-wendigkeit des zügigen gerichtlichen Vorgehens begründet die Anwältin mit dem einsetzenden Wettlauf der An-leger um ihre Schadensersatzansprüche. „Einem nackten Mann kann man bekanntlich nicht mehr in die Tasche greifen. Wenn sich die Anleger erst einmal in Scharen an ihre Berater wenden, wird es für viele schwierig werden, ihre Ansprüche durchzusetzen. Da unsere Mandanten zu den ersten zählen, die in der Angelegenheit gerichtlich tätig geworden sind, sehen wir für sie sehr gute Erfolgschancen.“

Eine länderübergreifende Großrazzia der deutschen Staatsanwaltschaft und des LKA Baden-Württembergs An-fang August hatte umfangreiches Belastungsmaterial zutage gebracht, welches die Schadensersatzklagen stüt-zen dürfte. Der mutmaßliche „Statthalter“ Englers in Deutschland war anlässlich der Razzia in Untersuchungshaft genommen worden. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist auf den Plan getreten: Mangels BaFin-Zulassung hatte sie am 8. August die sofortige Rückabwicklung der Ulrich-Engler-Anlagen ange-ordnet.

Kontakt:

Winheller Rechtsanwälte

RA Stefan Winheller, LL.M. Tax (USA)

RAin Daniela Hirsch

Bettinastr. 30, 60325 Frankfurt am Main

Tel.: 069 – 974 61 228, Fax.: 069 – 974 61 150

E-Mail: info@winheller.com, Internet: www.winheller.com

Informationen zum Fall Engler und Formular zur Kontaktaufnahme für geschädigte Anleger unter: www.winheller.com/dateien/aktuelles_engler.html

Winheller Rechtsanwälte mit Sitz in Frankfurt am Main ist eine auf deutsches und US-amerikanisches Kapitalan-legerrecht spezialisierte Kanzlei. Umfassende Beratungsleistungen bietet die Kanzlei daneben auf den Gebieten des internationalen Wirtschaftsrechts, des Medienrechts und des Rechts der Nonprofit-Organisationen.

Die Kanzlei kooperiert mit Schiffrin Barroway Topaz

Kessler, LLP, Philadelphia (USA), einer der führenden US-Kanzleien für Wertpapier-Sammelklagen. Gemeinsam mit ihrer Partnerkanzlei beraten Winheller Rechtsanwälte institutionelle Investoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz über die Möglichkeiten, die sich ihnen durch die Teilnahme an US-Wertpapier-Sammelklagen bieten.

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