Wirtschaftskanzlei SIBETH rät: Private-Equity-Gesellschaften können der richtige Partner für die Finanzmarktkrise sein Mittelständische Unternehmen können so ihre Eigenkapitalbasis stärken
SIBETH
(München) Private Equity – zumal in Form unternehmerischer Family Offices – kann gerade in der aktuellen Finanzmarktkrise einen wertvollen Beitrag zur
nachhaltigen Unternehmensentwicklung leisten. Voraussetzung ist allerdings die
wohl überlegte Wahl des Partners sowie die richtige vertragliche Absicherung.
„Es sollte kein reiner Finanzinvestor oder institutioneller Anleger sein, sondern
ein Partner mit strategischem Investitionsinteresse“, erläutert Dr. Andreas Kloyer,
Rechtsanwalt und Sprecher des Management Ausschusses der Kanzlei SIBETH.
Zudem sollte der Beteiligungsvertrag unbedingt klare Regeln sowohl zur
Verlässlichkeit der finanziellen Unterstützung als auch für den Fall einer
Beendigung der Zusammenarbeit beinhalten.
„Da durch die Finanzmarktkrise immer mehr Fremdfinanzierungspartner der Unternehmen
taumeln oder gar Kreditzusagen aufkündigen, ist vor allem für den Mittelstand
Eigenkapitalstärke das Gebot der Stunde“, sagt Dr. Andreas Kloyer, Rechtsanwalt und
Sprecher des Management Ausschusses der Kanzlei SIBETH. Private Equity kann eine
Lösung sein, um die Eigenkapitalbasis stärken, wenn die eigene operative Profitabilität
nicht ausreicht. Allerdings kommt es darauf an, den richtigen Partner zu finden und die
notwendigen vertraglichen Absicherungen zu vereinbaren.
Da der Kreis der Private-Equity-Anbieter groß ist, ist die Auswahl schwierig. Erste
Orientierungshilfe kann der Verband der Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) bieten,
in dem viele namhafte PE-Gesellschaften Mitglied sind. Hilfreiche Informationen können
auch M&A-Berater, Corporate-Finance-Berater sowie Rechtsanwälte und Steuerberater
geben. Grundsätzlich sollte der Partner ein klares strategisches Investitionsinteresse
haben.
Partner mit unternehmerischer Erfahrung ist bestens geeignet
„Gerade mittelständische Unternehmen profitieren davon, wenn der Eigenkapitalpartner
neben der finanziellen Expertise auch über Managementerfahrung verfügt, vielleicht
selbst aus dem unternehmerischen Umfeld oder der Branche kommt“, sagt Kloyer. Dies
ist häufig bei Family Offices der Fall, die oft über finanzielle Mittel von Unternehmerfamilien
verfügen, die aus dem Verkauf des ehemals eigenen Unternehmens stammen.
Kloyer dazu: „Unternehmenseigner können dort in der Regel auf ein verstärktes
Verständnis für ihre unternehmerische Belange zählen – und dies ist gerade in
schwierigen wirtschaftlichen Zeiten wichtig“.
Grundsätzlich sollte die Zusammenarbeit durch einen Beteiligungsvertrag detailliert
abgesichert sein. Kernelemente eines solchen Vertrags sind die Form der Beteiligung
des Partners – in der Regel durch eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an dem
Zielunternehmen – und die Entscheidungsmodalitäten auf Ebene des Zielunternehmens.
Für den Unternehmer zählt dabei vor allem die Verlässlichkeit des Finanzpartners und
die Kalkulierbarkeit der Unterstützung, während das Private Equity Unternehmen an
Einflussmöglichkeiten auf das Unternehmen interessiert ist. „Es ist wichtig, den Einfluss
des Finanzpartners auf tagesaktuelle Entscheidungen genau festzulegen“, erklärt der
Rechtsexperte von SIBETH. Schon zu Beginn der Zusammenarbeit sollte auch die
Beendigung vertraglich genau geregelt werden. Wichtig zu klären ist vor allem die in der
Regel zu leistende Abfindung bei Ende der Zusammenarbeit.
Kloyer sagt: „Beherzigt man diese Grundgedanken, kann Private Equity, gerade in der
Variante unternehmerischer Family Offices eine wertvolle Komponente für nachhaltige
Unternehmensentwicklung in der Finanzmarktkrise sein“.
SIBETH
SIBETH Partnerschaft – Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer – wurde 2005 gegründet
und bietet integrierte Dienstleistungen in den Kernbereichen Corporate und Finance, Tax, Real
Estate sowie Commercial und IP an. SIBETH berät und betreut mit über 65 Rechtsanwälten,
Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern an den drei Standorten Berlin, Frankfurt und München
namhafte nationale und internationale Mandanten.
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Dr. Andreas Kloyer
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