Witt Nittel: Badenia zur vollständigen Rückabwicklung verurteilt
Witt Nittel
Weiterer Prozesserfolg für Witt Nittel, Rechtsanwälte
- Heidelberg, den 1. September 2008 - Ein Ehepaar, das eine
Eigentumswohnung in einem von der Badenia finanzierten
Objekt in Oschersleben erworben hat, wurde über die Höhe der
tatsächlich erzielbaren Miete arglistig getäuscht. Das Landgericht
Karlsruhe verurteilte die Badenia Bausparkasse deshalb, dem
Ehepaar den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Das Landgericht sah es in seinem Urteil vom 08.08.2008 als
erwiesen an, dass die von Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel
aus der Anlegerkanzlei Witt Nittel, Rechtsanwälte vertretenen
Käufer der Wohnung von der Vermittlerfirma Heinen & Biege
arglistig über die tatsächlich erzielbare Miete und damit den
Wert der Wohnung getäuscht worden seien. Hintergrund war
eine erhebliche Diskrepanz zwischen den im Rahmen der
Analgeberatung versprochenen und den tatsächlich erzielten
Ausschüttungen aus einem Mietpool, in den alle Mieteinnahmen
der Wohnanlage flossen. „Die Badenia haftet für diese arglistige
Täuschung“, so Dr. Knöpfel, „weil sie mit den höchst
fragwürdigen Vermittlern von Heinen & Biege besonders eng
zusammengearbeitet hat“. In solchen Fällen werde die Kenntnis
des finanzierenden Kreditinstituts von der arglistigen Täuschung
und damit ein Wissensvorsprung der Bank, über den sie den
Kunden informieren muss, vermutet. Die Badenia hätte daher, so das Landgericht
Karlsruhe, die Anleger von sich aus über die arglistige Täuschung aufklären müssen.
Anwältin Knöpfel: „Da eine solche Aufklärung nicht erfolgt ist, schuldet die Badenia
die vollständige Rückabwicklung aller Verträge.“
Der Schadenersatzanspruch der geschädigten Anleger ist nach den Feststellungen
des Landgerichts, das in früheren Fällen vielfach eine Verjährung der Ansprüche
bejaht hatte, auch nicht verjährt. Anwältin Dr. Knöpfel: „Nach einer neuen
Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist für die Verjährung erforderlich, dass der
Anleger nicht nur weiß, dass er über die Höhe der Mieteinkünfte arglistig getäuscht
wurde, sondern auch, dass er weiß, dass die Badenia mit Heinen & Biege besonders
eng und dauerhaft zusammengearbeitet hat.“ Von einem solchen
institutionalisierten Zusammenwirken und einem daraus folgenden
Wissensvorsprung der Badenia hätten ihre Mandanten aber erst zu einem späten
Zeitpunkt Kenntnis erlangt, so dass die Ansprüche noch nicht verjährt gewesen
seien.
Verantwortlich:
Witt Nittel, Rechtsanwälte
Mathias Nittel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Adenauerplatz 8, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221-43401-14, Fax: 06221-43401-24
mail: nittel@witt-nittel.de
www.witt-nittel.de
Über Witt Nittel, Rechtsanwälte
Die Anwälte von Witt Nittel, Rechtsanwälte in Heidelberg sind seit Jahren erfolgreich
in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Für Anleger von
Immobilienanlagen und anderen Anlageformen des grauen Kapitalmarkts wurden
zahlreiche richtungweisende Urteile vor Oberlandesgerichten und dem
Bundesgerichtshof erstritten.
Das JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2007/2008 führt Witt Nittel,
Rechtsanwälte in der Kategorie „Kapitalanlegerschutz“ auf und zitiert einen
Wettbewerber mit der Einschätzung: „Hier steht die Sacharbeit für den Mandanten
im Vordergrund.“