Witt Nittel: Badenia zur vollständigen Rückabwicklung verurteilt

03.09.2008

Witt Nittel

Weiterer Prozesserfolg für Witt Nittel, Rechtsanwälte

- Heidelberg, den 1. September 2008 - Ein Ehepaar, das eine

Eigentumswohnung in einem von der Badenia finanzierten

Objekt in Oschersleben erworben hat, wurde über die Höhe der

tatsächlich erzielbaren Miete arglistig getäuscht. Das Landgericht

Karlsruhe verurteilte die Badenia Bausparkasse deshalb, dem

Ehepaar den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Das Landgericht sah es in seinem Urteil vom 08.08.2008 als

erwiesen an, dass die von Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel

aus der Anlegerkanzlei Witt Nittel, Rechtsanwälte vertretenen

Käufer der Wohnung von der Vermittlerfirma Heinen & Biege

arglistig über die tatsächlich erzielbare Miete und damit den

Wert der Wohnung getäuscht worden seien. Hintergrund war

eine erhebliche Diskrepanz zwischen den im Rahmen der

Analgeberatung versprochenen und den tatsächlich erzielten

Ausschüttungen aus einem Mietpool, in den alle Mieteinnahmen

der Wohnanlage flossen. „Die Badenia haftet für diese arglistige

Täuschung“, so Dr. Knöpfel, „weil sie mit den höchst

fragwürdigen Vermittlern von Heinen & Biege besonders eng

zusammengearbeitet hat“. In solchen Fällen werde die Kenntnis

des finanzierenden Kreditinstituts von der arglistigen Täuschung

und damit ein Wissensvorsprung der Bank, über den sie den

 

Kunden informieren muss, vermutet. Die Badenia hätte daher, so das Landgericht

Karlsruhe, die Anleger von sich aus über die arglistige Täuschung aufklären müssen.

Anwältin Knöpfel: „Da eine solche Aufklärung nicht erfolgt ist, schuldet die Badenia

die vollständige Rückabwicklung aller Verträge.“

Der Schadenersatzanspruch der geschädigten Anleger ist nach den Feststellungen

des Landgerichts, das in früheren Fällen vielfach eine Verjährung der Ansprüche

bejaht hatte, auch nicht verjährt. Anwältin Dr. Knöpfel: „Nach einer neuen

Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist für die Verjährung erforderlich, dass der

Anleger nicht nur weiß, dass er über die Höhe der Mieteinkünfte arglistig getäuscht

wurde, sondern auch, dass er weiß, dass die Badenia mit Heinen & Biege besonders

eng und dauerhaft zusammengearbeitet hat.“ Von einem solchen

institutionalisierten Zusammenwirken und einem daraus folgenden

Wissensvorsprung der Badenia hätten ihre Mandanten aber erst zu einem späten

Zeitpunkt Kenntnis erlangt, so dass die Ansprüche noch nicht verjährt gewesen

seien.

Verantwortlich:

Witt Nittel, Rechtsanwälte

Mathias Nittel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Adenauerplatz 8, 69115 Heidelberg

Tel.: 06221-43401-14, Fax: 06221-43401-24

mail: nittel@witt-nittel.de

www.witt-nittel.de

Über Witt Nittel, Rechtsanwälte

Die Anwälte von Witt Nittel, Rechtsanwälte in Heidelberg sind seit Jahren erfolgreich

in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Für Anleger von

Immobilienanlagen und anderen Anlageformen des grauen Kapitalmarkts wurden

zahlreiche richtungweisende Urteile vor Oberlandesgerichten und dem

Bundesgerichtshof erstritten.

Das JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2007/2008 führt Witt Nittel,

Rechtsanwälte in der Kategorie „Kapitalanlegerschutz“ auf und zitiert einen

Wettbewerber mit der Einschätzung: „Hier steht die Sacharbeit für den Mandanten

im Vordergrund.“

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