Witt Nittel: BGH - Weiterer Durchbruch für Fondsanleger

09.07.2010

Witt Nittel

Banken mussten Kunden schon seit 1990 über Rückvergütungen aufklären

- Heidelberg, den 8. Juli 2010 – Banken müssen Kunden, die sie wegen Geldanlagen beraten, darüber aufklären, dass sie für die Empfehlung der Anlageprodukte Provisionen erhalten. Dies hat der BGH in den zurückliegenden Jahren mehrfach entschieden. Lagen die Fälle längere Zeit zurück, beriefen sich Banken vor Gericht immer wieder darauf, dass sie dies zum Zeitpunkt der jeweiligen Beratung gar nicht wissen konnten; die Entscheidungen des BGH seien ja erst danach ergangen. Juristen bezeichnen dies als unvermeidbaren Rechtsirrtum.

Diese Ausflüchte hat ihnen der BGH mit einem Grundsatzbeschluss vom heutigen Tage abgeschnitten. (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - XI ZR 308/09) Danach kann sich eine Bank, die einen Kunden im Rahmen der Anlageberatung nicht auf an sie zurückgeflossene Rückvergütungen hinweist, sich jedenfalls für die Zeit nach 1990 nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum über Bestehen und Umfang einer entsprechenden Aufklärungspflicht berufen.

Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Für die Praxis schafft dies Rechtssicherheit auch für die Anleger, die in den 90er Jahren nach Beratung ihrer Bank Fondsbeteiligungen gezeichnet haben.“ Der Anlegerschützer sieht infolge der Entscheidung eine weitere Klagewelle auf die Banken zurollen. „Anleger, die seit 1990 Immobilienfonds oder Investmentfonds gezeichnet haben und von ihrer Bank nicht über deren Provisionsinteresse aufgeklärt wurden, können damit noch heute Schadenersatz verlangen.“

Verantwortlich:

Witt Nittel, Rechtsanwälte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht

Mathias Nittel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Adenauerplatz 8, 69115 Heidelberg

Tel.: 06221-43401-14, Fax: 06221-43401-24

mail: nittel@witt-nittel.de

Internet : www.witt-nittel.de

Über Witt Nittel, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Anwälte von Witt Nittel, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg sind seit Jahren erfolgreich in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Für Anleger von Immobilienanlagen und anderen Anlageformen des grauen Kapitalmarkts wurden in den zurückliegenden Jahren zahlreiche richtungweisende Urteile vor Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof erstritten.

Die Wirtschaftswoche (17/2009) sieht Witt Nittel, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht unter den Top 20 der Anlegerkanzleien in Deutschland. Das JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2007/2008, 2008/2009 und 2009/2010 führt Witt Nittel, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Kategorie „Kapitalanlegerschutz“ auf und zitiert einen Wettbewerber mit der Einschätzung: „Hier steht die Sacharbeit für den Mandanten im Vordergrund.“

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell