Witt Nittel: Gericht verurteilt Bank zur nachträglichen Auskunft über erhaltene Provisionszahlungen

05.08.2010

- Heidelberg, den 04. August 2010 – Eine Bank muss einem Kunden, den sie im Hinblick auf Vermögensanlagen beraten hat, auch im Nachhinein Auskunft darüber erteilten, welche Provisionen sie erhalten hat. Dies entschied das Amtsgericht Heidelberg in einer am 28. Juli 2010 verkündeten Entscheidung (Az. 29 C 139/10). Es gab damit der Klage eines Rentners gegen seine Bank statt, die ihn hinsichtlich der Anlage eines größeren Geldbetrages, den er aus einer Lebensversicherung bekam, beraten hatte.

Hintergrund des Auskunftsbegehrens ist, dass Banken und Sparkassen in der Vergangenheit für die Vermittlung von Vermögensanlagen regelmäßig verdeckte Provisionszahlungen erhalten haben. Anwalt Mathias Nittel, der den Anleger vertreten hat: „Nach der Rechtsprechung des BGH sind Banken zum Schadenersatz verpflichtet, wenn sie Kunden nicht über solche kickbacks aufklären.“ Die Schadenersatzklagen würden aber regelmäßig dadurch unmöglich gemacht, dass der Bankkunde beweisen müsse, dass seine Bank im konkreten Fall solche Zahlungen erhalten hat. Da die kickbacks hinter dem Rücken des Kunden gewährt werden, kennt er weder deren Höhe, noch kann er sie beweisen.

„Daher ist es wichtig“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, „dass festgestellt wurde, dass eine Bank oder Sparkasse verpflichtet ist, ihrem Kunden auch nachträglich Auskunft über die erhaltenen Provisionen zu erteilen.“ Auf der Grundlage dieser Auskunft könne der Kunde seine Schadenersatzansprüche gegen die Bank geltend machen und diese nötigenfalls gerichtlich durchsetzen.

Verantwortlich:

Witt Nittel, Rechtsanwälte

Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht

Mathias Nittel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Adenauerplatz 8, 69115 Heidelberg

Tel.: 06221-43401-14, Fax: 06221-43401-24

mail: nittel@witt-nittel.de

Internet : www.witt-nittel.de

Über Witt Nittel, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Anwälte von Witt Nittel, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg sind seit Jahren erfolgreich in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Für Anleger von Immobilienanlagen und anderen Anlageformen des grauen Kapitalmarkts wurden in den zurückliegenden Jahren zahlreiche richtungweisende Urteile vor Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof erstritten.

Die Wirtschaftswoche (17/2009) sieht Witt Nittel, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht unter den Top 20 der Anlegerkanzleien in Deutschland. Das JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2007/2008, 2008/2009 und 2009/2010 führt Witt Nittel, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Kategorie „Kapitalanlegerschutz“ auf und zitiert einen Wettbewerber mit der Einschätzung: „Hier steht die Sacharbeit für den Mandanten im Vordergrund.“

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