Witt Nittel: Göttinger Gruppe - Securenta erkennt Rückzahlungsanspruch an

28.04.2006

Witt Nittel

- Heidelberg, den 27. April 2006 - Die zur Göttinger Gruppe ­gehörende Securenta muss an zwei Anleger Schadenersatz in Höhe von 40.000 Ü zahlen. Vor dem Bundesgerichtshof hat sie deren Forderungen anerkannt (Az. II ZR 229/04). Zuvor hatten das Land- und das Oberlandesgericht die Klagen auf Rückzahlung der Beteiligungen abgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Dagegen legten die Anleger erfolgreich Beschwerde beim BGH ein. Durch die Anerkennung der Ansprüche könnte die Securenta eine Urteilsbegründung vermeiden, auf die sich auch andere geschädigte Anleger hätten berufen können.

Witt Nittel, Rechtsanwälte vertreten zahlreiche Anleger gegen die Göttinger Gruppe, die Securenta und im Vertrieb tätige Anlageberater. In den Augen von Rechtsanwältin Beate Kirchner, die zahlreiche Prozesse für Anleger führt, zeigt diese Entwicklung, dass gute Chancen bestehen, den Ihnen durch die Beteiligung an der Securenta, aber auch an der Göttinger Gruppe entstandenen Schaden gerichtlich durchzusetzen.

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