Witt Nittel: Göttinger Gruppe / Securenta - Gute Erfolgschancen für Schadenersatzansprüche gegen Anlagevermittler

24.08.2007

Witt Nittel

- Heidelberg, den 23. August 2007 – Die Pleite der Göttinger Gruppe droht für mehr als 100.000 Anleger zum wirtschaftlichen Totalschaden zu werden. Doch es muss nicht so weit kommen. Die auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisierten Anwälte der Kanzlei Witt Nittel haben zwischenzeitlich mehrere Urteile gegen Anlagevermittler der Göttinger Gruppe erstritten und für Anleger verloren geglaubtes Geld zurückgeholt.

So wurde ein Anlagevermittler vom OLG Frankfurt (Az.: 3 U 141/06) allein deswegen zu Schadenersatz verurteilt, weil er der Anlegerin den umfangreichen Beteiligungsprospekt erst am Tag ihrer Unterschrift unter den Beteiligungsvertrag überlassen hat. „Dass der Prospekt erst nach der Zeichnung der Beteiligung übergeben oder übersandt wurde, war eher die Regel“, stellt Rechtsanwältin Katja Beckerle fest, die die Schilderungen zahlreiche Anleger der Göttinger Gruppe ausgewertet hat. Oftmals hätten die Anleger überhaupt keine Beteiligungsprospekte erhalten.

Auch über die mit einer solchen Beteiligung verbundenen Risiken ist in der Mehrzahl der von ihr geprüften Fälle nicht aufgeklärt worden. „Dabei sind gerade diese Formen von Gesellschaftsbeteiligungen wegen des immer vorhandenen Risikos, das angelegte Geld vollständig zu verlieren oder darüber hinaus noch Nachschüsse leisten zu müssen, besonders riskant“, so die Anlegeranwältin. Deshalb mussten die Vermittler der Göttinger Gruppe auch auf die Risiken der Beteiligung hinweisen, wie das OLG Frankfurt in einem weiteren Urteil festgestellt hat. (Az.: 3 U 135/02)

Auch wenn der Prospekt über viele Risiken aufkläre, so Anwältin Beckerle weiter, genüge dies nicht. „Der Prospekt ist so umfangreich, dass es nicht ausreichen kann, diesen dem Anleger einfach auszuhändigen.“ Dementsprechend fordert das OLG Frankfurt eine mündliche Information der Anleger über de Risiken der Beteiligung. „Ganz falsch war es, die Beteiligung an der Göttinger Gruppe oder Securenta als sichere Anlage hinzustellen, was nur allzu oft geschehen ist.“

Für die geschädigten Anleger von Göttinger Gruppe und Securenta sieht Rechtsanwältin Beckerle daher gute Chancen, von den Anlagevermittlern wegen der vielfältigen Beratungsfehler Schadenersatz zu erhalten.

Die von Anwälten unserer Kanzlei erstrittenen Urteile des OLG Frankfurt senden wir auf Anforderung gerne zu.

Verantwortlich:

Rechtsanwalt Mathias Nittel, Adenauerplatz 8, 69115 Heidelberg

 

Tel.: 06221-43401-14, Fax: 06221-43401-24

 

mail: nittel@witt-nittel.de

 

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Über Witt Nittel, Rechtsanwälte

 

Die Anwälte von Witt Nittel, Rechtsanwälte in Heidelberg sind seit Jahren erfolgreich in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Für Anleger von Immobilienanlagen und anderen Anlageformen des grauen Kapitalmarkts wurden zahlreiche richtungweisende Urteile vor Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof erstritten.

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