Witt Nittel: OLG Frankfurt bestätigt Schadensersatzanspruch eines „Lehman-Geschädigten“ - Am Telefon keine ordnungsgemäße Beratung zu Zertifikaten möglich

22.02.2010

Witt Nittel

- Heidelberg, den 19. Februar 2009 – Die Chancen von Lehman-Anlegern, die am Telefon beraten wurden, von ihrer Bank Schadenersatz zu bekommen, haben sich weiter verbessert. Das OLG Frankfurt hat vor wenigen Tagen ein Urteil des Frankfurter Landgerichts gegen eine Sparkasse bestätigt. Die Sparkasse hatte dem Anleger im August 2007 am Telefon den Erwerb von „Lehman-Zertifikaten“ im Wert von 7.000€ empfohlen, die heute faktische wertlos sind.

Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Heidelberg: „Das Landgericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass die Funktionsweise und die Risiken solcher Geschäfte am Telefon nicht transparent darzustellen seien. Außerdem seien keine schriftlichen Produktinformationen zur Verfügung gestellt worden, aus denen sich die Risiken des Wertpapiers ergeben.“ Auch wenn das OLG in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen hat, dass die Entscheidung kein Präjudiz für andere Rechtsstreitigkeiten darstellt, wird nach Ansicht von Anwalt Nittel deutlich, dass die Gerichte gerade bei telefonischer Beratung der Anleger sehr genau hinsehen.

Anleger, die am Telefon über Zertifikate und andere Wertpapiere beraten wurden, sollten dringend von einem Fachanwalt prüfen lassen, ob die Beratung korrekt erfolgt ist. Da mögliche Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung innerhalb von 3 Jahren ab Abschluss der Geschäfte verjähren können, führt längeres Zuwarten möglicher Weise zum Verlust der Ansprüche.

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.02.2010 - 17 U 207/09; LG Frankfurt am Main, Urtiel vom 31.08.2009 - 2-19 O 287/08

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Die Anwälte von Witt Nittel, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg sind seit Jahren erfolgreich in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Für Anleger von Immobilienanlagen und anderen Anlageformen des grauen Kapitalmarkts wurden in den zurückliegenden Jahren zahlreiche richtungweisende Urteile vor Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof erstritten.

Die Wirtschaftswoche (17/2009) sieht Witt Nittel, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht unter den Top 20 der Anlegerkanzleien in Deutschland. Das JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2007/2008, 2008/2009 und 2009/2010 führt Witt Nittel, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Kategorie „Kapitalanlegerschutz“ auf und zitiert einen Wettbewerber mit der Einschätzung: „Hier steht die Sacharbeit für den Mandanten im Vordergrund.“

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