Witt Nittel Rechtsanwälte: SKR-Rente der Schnee-Gruppe - Hohe Verluste statt sicherer Anlage! - Kritische Fragen an Clerical Medical

01.07.2008

Witt Nittel Rechtsanwälte

- Heidelberg, den 1. Juli 2008 - Vor allem sicher sollte sie sein, die Sicherheits-Kompakt-Rente der Schnee-Gruppe. Doch das Produkt des Marktführers kam in der Folge des Börsencrashs in Schieflage, was den Anlegern jahrelang verborgen blieb. Anwalt Mathias Nittel von der Heidelberger Kanzlei Witt Nittel, Rechtsanwälte, der zahlreiche SKR-Opfer vertritt, bietet sich ein schlimmes Bild: „Statt einer zusätzlichen Altersvorsorge in Form einer mündelsicheren, unkündbaren, lebenslangen Rente, mit der das Konzept beworben wurde, haben die Zeichner der SKR-Rente jetzt einen riesigen Schuldenberg.“ Zwischen dem Wert der zur Darlehensrückzahlung gedachten Versicherungspolice beim britischen Versicherer Clerical Medical und den Darlehensverbindlichkeiten klafft eine große Lücke. Die Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 wird die Folgen für die Anleger weiter verschärfen, so Anwalt Nittel: „Kredit- und Kreditnebenkosten können dann steuerlich nicht mehr als Werbungskosten abgesetzt werden.“

Dabei war das Scheitern des Modells für den Anlegeranwalt vorhersehbar, „denn es war auf Gedeih und Verderb an ständig steigende Aktienkurse gekoppelt und damit mit ganz erheblichen Risiken verbunden“. Bei der Beratung der Anleger, die im Rahmen der SKR-Rente Kredite in zumeist sechsstelliger Höhe aufgenommen und in Lebensversicherungen des britischen Versicherers Clerical Medical investiert haben, war von Risiken zumeist nicht die Rede. Angepriesen wurde eine „Sicherheitsrente“, um die Rückzahlung der Kredite müssten sich die Anleger nicht kümmern. Dass es sich bei der Schnee-Rente um ein hochriskantes Produkt und damit um eine „Risikorente“ handelt, hat das OLG Hamm kürzlich in einem Schadenersatzprozess festgestellt und damit eine wichtige Grundlage für künftige Schadenersatzklagen gelegt.

Die britische Versicherungsgesellschaft Clerical Medical müsse sich fragen lassen, so Anwalt Nittel, ob sie die Kunden über die Funktionsweise ihrer im Rahmen der Schnee-Rente abgeschlossenen Versicherungen und die damit verbundenen Risiken zutreffend informiert hat. Insbesondere bezüglich der in den Jahren 2001 und 2002 abgeschlossenen Versicherungen sieht der Jurist erheblichen Erklärungsbedarf. Denn trotz des Börsencrashs, in dem auch die von Clerical Medical (CMI) verwalteten Pools zum Teil starke Verluste hinnehmen mussten, wurde in einer Informationsbroschüre des Versicherers für den Anlagezeitraum Januar 2000 – August 2002 eine Rendite von 12,91 % und für Januar 2001 – August 2002 immerhin noch eine Rendite von 7,52 % ausgewiesen. Für Anwalt Nittel wirft dies „die Frage auf, ob Anleger von Clerical Medical in Zeiten des großen Börsencrashs mit nicht nachvollziehbaren Renditeangaben geködert wurden.“

Geschädigte Anleger der Schnee-Gruppe haben nach Meinung von Anlegeranwalt Nittel sehr gute Chancen, ihr Geld zurückzuholen: „Schadenersatzansprüche gegen Unternehmen der Schnee-Gruppe und deren Hintermänner dürften angesichts der offenkundigen Beratungsfehler sehr gute Erfolgsaussichten haben“, so Anwalt Nittel. Ferner bestünden in nicht wenigen Fällen auch Möglichkeiten, Ansprüche gegen die finanzierenden Banken wie die Hessische Landesbank (Helaba) und deren Schweizer Tochtergesellschaft (Helaba Schweiz AG – heute LB Swiss) geltend zu machen. Die Kreditverträge mit den finanzierenden Banken wiesen oftmals eklatante Fehler auf, die eine Besserstellung der Anleger oder gar eine Rückabwicklung der Kreditverträge zur Folge haben könnten.

Aufgrund der drohenden Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche sollten Opfer der Schnee-Rente sich umgehend von einer spezialisierten Kanzlei beraten lassen.

Verantwortlich:

Witt Nittel, Rechtsanwälte

 

 

Rechtsanwalt Mathias Nittel, Adenauerplatz 8, 69115 Heidelberg

 

 

Tel.: 06221-43401-14, Fax: 06221-43401-24

 

 

mail: nittel@witt-nittel.de

 

 

www.witt-nittel.de

 

 

www.kapitalanlagerecht.net

 

 

 

Über Witt Nittel, Rechtsanwälte

 

 

 

Die Anwälte von Witt Nittel, Rechtsanwälte in Heidelberg sind seit Jahren erfolgreich in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Für Anleger von Immobilienanlagen und anderen Anlageformen des grauen Kapitalmarkts wurden zahlreiche richtungweisende Urteile vor Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof erstritten.

 

 

 

Das JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2007/2008 führt Witt Nittel, Rechtsanwälte in der Kategorie „Kapitalanlegerschutz“ auf und zitiert einen Wettbewerber mit der Einschätzung: „Hier steht die Sacharbeit für den Mandanten im Vordergrund.“

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