Witt Nittel: Vierte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG - Prospektfehler und zu optimistische Prognosen

22.01.2007

Witt Nittel

- Heidelberg, 22. Januar 2007 – Mit dem Finanzieren von Prozessrisiken hohe Renditen bei kurzen Laufzeiten erzielen, lautet das Konzept der Juragent Prozesskostenfonds. Doch die Zweifel, ob es für die Fondanleger tatsächlich „Prozente von Justitia“ gibt, wie der Werbeslogan des Fonds verspricht, erhalten immer neue Nahrung. Nachdem Finanztest Ende 2006 den jüngsten Prozesskostenfonds auf seine Warnliste gesetzt hatte, berichtet das Magazin nun über ausbleibende Einnahmen und sich verlängernde Fonds-Laufzeiten. Obwohl sich Juragent nach eigenen Angaben vor Finanzierungsanfragen nicht retten könne, seien aussichtsreiche Prozesse offenbar rar, so Finanztest.

Doch die Probleme für den Börsenaspiranten Juragent, der derzeit seinen fünften Fonds plant, könnten noch größer werden. Unzufriedene Anleger könnten alsbald erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen die Juragent und ihre Verantwortlichen geltend machen, denn das Finanzamt beabsichtigt, beim Vierten Prozesskostenfonds die steuerliche Anerkennung der Verluste im Investitionsjahr zu verweigern. In einem Rundschreiben an die Gesellschafter wies die Treuhänderin des Fonds im November 2006 darauf hin, dass nach Ansicht der Berliner Finanzverwaltung die erheblichen Anfangsverluste auf die gesamte geplante Laufzeit des Fonds gleichmäßig zu verteilen seien. Nach Meinung des Heidelberger Anlegeranwalt Mathias Nittel wird im Prospekt auf diesen Umstand nicht in ausreichender Form hingewiesen. „Da diese Rechtsaufassung des Finanzamtes den Fondsverantwortlichen spätestens im Herbst des vergangenen Jahres bekannt war“, so Anwalt Nittel, „stellt sich die Frage, warum noch immer mit unzureichenden Prospektdarstellungen und Berechnungsprogrammen gearbeitet wurde und wird, die dieser Rechtsauffassung nicht Rechnung tragen.“

Darüber hinaus fallen ganz erhebliche Diskrepanzen zwischen dem Prospekt, den darin enthaltenen Verträgen und der tatsächlichen Praxis der Prozessfinanzierung durch die Juragent AG auf. Während laut Prospekt und dem zwischen Fonds und Juragent AG geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag der Fonds mit 30 % am wirtschaftlichen Erfolg finanzierter Prozesse profitieren soll, bietet die Juragent AG auf ihrer Internetseite Prozessfinanzierungen mit einer Gewinnbeteiligung von 20 – 30 % an. Bei höheren Streitwerten werden sogar noch geringere Margen in Aussicht gestellt. „Die Anleger werden, wenn dies tatsächlich so praktiziert wird, über grundlegende wirtschaftliche Eckpunkte der Fondsbeteiligung getäuscht“, weshalb nach Ansicht von Anwalt Nittel „Schadenersatzansprüche von Anlegern gegen die Prospektverantwortlichen und Vermittler gegeben sein dürften“.

Dass die Erlöse der Fonds bisher weit hinter den prospektierten Werten zurückbleiben, ist auch darauf zurückzuführen, dass es der Juragent AG, wie sie in ihrer Leistungsbilanz vom Juni 2006 einräumt, nicht gelungen ist, ausreichend Verfahren mit einem für einen bedeutsamen Rückfluss erforderlichen Volumen abzuschließen. Für Anlegeranwalt Nittel ist es angesichts dieses Eingeständnisses unverständlich, dass die zu optimistischen Prognosen der Vorgängerfonds im aktuellen Fondsprospekt fortgeschrieben werden. „Auch diese angesichts der bisherigen Entwicklung völlig unrealistische Darstellung der Ertragserwartungen begründet meiner Meinung nach Schadenersatzansprüche der Anleger.“

Gesellschaftern der Juragent Prozessfinanzierungsfonds rät der Heidelberger Anwalt daher, ihre Ansprüche von erfahrenen Anwälten prüfen zu lassen.

Verantwortlich:

Rechtsanwalt Mathias Nittel, Adenauerplatz 8, 69115 Heidelberg

 

 

Tel.: 06221-43401-14, Fax: 06221-43401-24

 

 

mail: nittel@witt-nittel.de

 

 

 

 

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Die Anwälte von Witt Nittel, Rechtsanwälte in Heidelberg sind seit Jahren erfolgreich in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Für Anleger von Immobilienanlagen und anderen Anlageformen des grauen Kapitalmarkts wurden zahlreiche richtungweisende Urteile vor Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof erstritten.

 

 

 

 

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