Witt Rechtsanwälte ab dem 01.05.2012 Partnerschaftsgesellschaft
Zum 01.05.2012 hat sich die Rechtsform der bundesweit im Kapitalanlagerecht tätigen Kanzlei Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, durch die Aufnahme von Frau Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel als Partnerin ändern. Ab diesem Zeitpunkt wird die Kanzlei als Partnerschaftsgesellschaft fortgeführt.
Witt Rechtanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht war vom Kanzleiinhaber, Rechtsanwalt Hans Witt ab Oktober 2010 zunächst geführt worden, nachdem er sich von seinem damaligen Partner getrennt hatte. Seitdem hat es eine stetige Erweiterung der Kanzlei insbesondere durch einen weiteren Kanzleistandort in Berlin gegeben, der personell und strukturell weiter ausgebaut wird. Frau Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel wird künftig den Kanzleistandort in Berlin betreuen.
Für weitere Informationen verweisen wir auf die Internetseite www.witt-rechtsanwaelte.de.
Ansprechpartner bei Witt Rechtsanwälte:
Rechtsanwalt Hans Witt
T 06221 / 43401-0
F 06221 / 43401-40
witt@witt-rechtsanwaelte.de
www.witt-rechtsanwaelte.de
Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Partnerschaftsgesellschaft
Adenauerplatz 8 Habersaathstr. 58
69115 Heidelberg 10115 Berlin
Über Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Partnerschaftsgesellschaft
Die Anwälte von Witt Rechtsanwälte in Heidelberg / Berlin sind seit Jahren erfolgreich in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, insbesondere im Bereich des Kapitalanlagerechts, tätig. Vor allem für Kapitalanleger und Immobilienkäufer konnten in den zurückliegenden Jahren zahlreiche richtungweisende obergerichtliche Urteile erstritten werden. Im JUVE Handbuch 2011/12 wird Witt Rechtsanwälte als Kanzlei von besonderer Bedeutung und Reputation im Regionalbereich genannt und ist dort als einzige Kanzlei im Raum Heidelberg und Mannheim für den Bereich Kapitalanlagerecht aufgeführt. Die Wirtschaftswoche (17/2009) zählt Rechtsanwalt Hans Witt zu den Top 20 Anlegeranwälten in Deutschland.