Witt Rechtsanwälte: Bundesgerichtshof - Verhandlung über einen Fall fremdfinanzierter Rente gegen Clerical Medical Investment Group Ltd. (EuroPlan)

17.04.2012

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen weiteren mündlichen Verhandlungstermin gegen den britischen Versicherer Clerical Medical (CMI) auf den 11.07.2012 anberaumt (Az.: IV ZR 151/11). An diesem Tag wird über die Revision zu einer Entscheidung des OLG Stuttgart (Urteil vom 18.07.2011, Az.: 7 U 146/10)) verhandelt, bei der das OLG Stuttgart einen Erfüllungsanspruch gegen Clerical Medical anerkannte, aber einen Schadensersatzanspruch abgelehnt hatte. Das Verfahren vor dem OLG Stuttgart wurde von Herrn RA Hans Witt von der Kanzlei Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Heidelberg/Berlin geführt.

Die Erwartungen an ein von vielen Anlegern seit langem erwartetes Grundsatzurteil sollten allerdings laut RA Hans Witt nicht zu hoch angesetzt werden: „Wir rechnen damit, dass Clerical Medical, wie in der Vergangenheit schon geschehen, erneut einem Grundsatzurteil aus dem Weg gehen wird und den Anspruch anerkennt. Auch wenn sich unser Mandant und auch wir uns ein Urteil wünschen würden, welches weitreichende Bedeutung für Tausende von Anlegern haben würde, wird uns wohl Clerical Medical diesen Gefallen wahrscheinlich nicht tun.“

RA Hans Witt hofft natürlich, dass es sich Clerical Medical noch anders überlegt und endlich ein Urteil beim BGH zu den fremdfinanzierten Rentenmodellen ergehen wird. Konkret geht es um den Fall eines Europlan-Anlegers, Bedeutung hat das Verfahren aber für zahlreiche fremdfinanzierte Rentenmodelle wie die Lex-Konzept-Rente, die SKR-Rente (Schnee-Rente), die Barkholz-System-Rente, die Baustein-Rente und die Performance-Plus-Rente, um nur einige zu nennen. Aber auch für normale „Hebelmodelle“, bei denen Gelder aus Eigenmitteln eingezahlt wurden (z. B. Feeder-Plan), könnte die Entscheidung von weitreichender Bedeutung sein. Es geht um Risiken bei Clerical Medical im Unterliegensfalle von weit mehr als 100 Millionen €. So gibt es bereits laut einem Pressebericht der FTD Rückstellungen bei Clerical Medical von 170 Millionen Britischen Pfund. „Eine Niederlage beim BGH hat Clerical Medical offenbar einkalkuliert.“

Allerdings warnt RA Hans Witt erneut davor, dass Anleger diese oder weitere BGH-Termine abwarten, ohne selbst etwas zu unternehmen: „Jeder Anleger muss damit rechnen, dass seine Ansprüche morgen schon verjähren könnten, da eine taggenaue Verjährung greifen kann. Wer zu lange abwartet, wird also möglicherweise von den Entscheidungen nicht mehr profitieren. Das ist genau der Grund, warum Clerical Medical immer wieder Grundsatzurteile verhindert, um so weiteren Schadensersatzansprüchen zu entgehen. Wir raten jedem, sich umgehend anwaltlich beraten zu lassen.“

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie unter: www.witt-rechtsanwaelte.de/fachgebiete/versicherungsmodelle/versicherungsmodelle.html

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Über Witt, Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Anwälte von Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg / Berlin sind seit Jahren erfolgreich in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, insbesondere im Bereich des Kapitalanlagerechts, tätig. Vor allem für Kapitalanleger und Immobilienkäufer konnten in den zurückliegenden Jahren zahlreiche richtungweisende obergerichtliche Urteile erstritten werden.

Im JUVE Handbuch 2011/12 wird Witt Rechtsanwälte als Kanzlei von besonderer Bedeutung und Reputation im Regionalbereich genannt und ist dort als einzige Kanzlei im Raum Heidelberg und Mannheim für den Bereich Kapitalanlagerecht aufgeführt. Die Wirtschaftswoche (17/2009) zählt Rechtsanwalt Hans Witt zu den Top 20 Anlegeranwälten in Deutschland.

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