Witt Rechtsanwälte: Clerical Medical Investment Group - verheerende Prozeßniederlage vor dem OLG München

29.06.2012

Nicht zum ersten Mal wurde die Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) im Zusammenhang mit einem fremdfinanzierten Rentenmodell verurteilt; es war bereits die fünfte Prozessniederlage vor diversen Oberlandesgerichten in Folge gegen von Witt Rechtsanwälte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Partnerschaftsgesellschaft Heidelberg – Berlin vertretene Mandanten. Doch diesmal kam es ganz dick für CMI: im Hinblick auf das Modell EuroPlan, einem von vielen fremdfinanzierten Rentenmodellen, welches in einem Volumen von schätzungsweise 300.000.000 € vertrieben wurde, stellte das OLG München in seinem Urteil vom 12.06.2012, Az.: 17 U 535/11 fest, dass CMI für den EuroPlan Prospekt und dessen zahlreiche unzureichende Darstellungen haftet. Dabei spielt es nach Ansicht des OLG München keine Rolle, dass es unterschiedliche EuroPlan-Prospekte gab. CMI habe nämlich gewusst, dass die Lebensversicherungsverträge Bestandteil des EuroPlan Konzeptes waren.

Aber als wäre das nicht schon verheerend genug für CMI, die jetzt befürchten müssen, alle Prozesse mindestens einmal für das Modell EuroPlan zu verlieren, ließ das OLG München die Revision zum BGH ausdrücklich nicht zu.

Rechtsanwalt Hans Witt, der das Urteil erstritten hat: „Das Urteil ist verheerend für CMI, die versucht hat, im Vorfeld das Urteil durch sehr günstige Vergleichsangebote zu verhindern. Das ist ein echter Durchbruch mindestens einmal für alle EuroPlan Anleger. Das OLG München spricht in seinen Urteilsgründen zahlreiche Pflichtverletzungen bzw. unzureichende Aufklärung im Prospekt selbst an und folgt umfassend unserem umfangreichen Vortrag. Das Urteil hat aber nicht nur große Bedeutung für die EuroPlan Anleger, sondern für zahlreiche weitere Anleger anderer fremdfinanzierter Renten- und Hebelmodelle“.

Das OLG München stellt u.a. fest, dass im Prospekt über Risiken nicht bzw. nur unzureichend aufgeklärt worden sei. Aus dem Prospekt gehe nicht einmal hervor, welcher Versicherungsvertrag mit welchen Versicherungsbedingungen eigentlich abgeschlossen werden soll. Die Angaben zu der Versicherung erfolgten damit „ins Blaue hinein“.

Ferner seien, so das OLG München, zahlreiche Begriffe nicht oder irreführend erläutert worden. Besonders drastisch formuliert es das OLG München über einen Passus aus den Versicherungsbedingungen:

„Der Satz enthält einen Konjunktiv „könnte“, ohne die Bedingung anzugeben. Er dient darüber hinaus der Verwirrung und nicht der Information. Die Formulierung „Investmentperformance für den Zeitraum zu reflektieren“ mag für eine Werbebroschüre passend sein, nicht aber für eine Verbraucherinformation einer Versicherung. Zur Überzeugung des Senats dienen derartige Ausführungen nur dazu, den zukünftigen Versicherungsnehmer etwas vorzuspiegeln, auf das er keinen Anspruch hat….

Aus den – nur auszugsweise genannten – Formulierungen ergibt sich zur Überzeugung des Senats das Bestreben der Beklagten zu 1 (CMI), einem zukünftigen Kunden keine konkreten Informationen über die Versicherung zukommen zu lassen und stattdessen ihn davon abzulenken, dass die Rendite, die er sich erwartet, nicht nachvollziehbar ist.“

Schon im Vorfeld hatte das OLG München in einem Hinweisbeschluss von einer möglichen arglistigen Täuschung des Kunden durch CMI gesprochen, im Urteil selbst spricht der Senat von einem zumindest fahrlässigen Handeln.

Das OLG München greift ferner weitere zahlreiche Punkte auf: im Ergebnis habe es sich nicht um eine Lebensversicherung, sondern nur um eine Fondsverwaltung gehandelt. Die den Kunden von den Beratern vorgelegten Berechnungen seien „unvollständig, irreführend“ und enthielten „unrichtige Angaben“.

Nach dem Urteil ist CMI nun dem von Witt Rechtsanwälte vertretenen Mandanten gegenüber zur vollständigen Rückabwicklung verpflichtet.

Gegen das am 12.06.2012 verkündete Urteil hat CMI überraschend schon am gleichen Tag eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt. Dieser werden seitens Witt Rechtsanwälte allerdings keine Chancen eingeräumt.

Da täglich eine Verjährung eines EuroPlan Falles, aber auch anderer ähnlicher Fälle wie SKR Rente, PlusRente etc. für den Anleger drohen kann, empfehlen Witt Rechtsanwälte, sofort einen auf Clerical Medical Fälle spezialisierten Anwalt aufzusuchen, um zu klären, wann eine Verjährung der Ansprüche eintritt und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Ansprüche zu sichern. Dies gilt vor allem für Schadensersatzansprüche gegen Clerical Medical.

Alle von Witt Rechtsanwälte gegen Clerical Medical vor den Oberlandesgerichten erstrittenen Urteile sind ab sofort abrufbar:

www.witt-rechtsanwaelte.de/aktuelles/-urteile/urteile.html

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.witt-rechtsanwaelte.de/fachgebiete/versicherungsmodelle/versicherungsmodelle.html

Über Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, PartG

Die Anwälte von Witt Rechtsanwälte in Heidelberg / Berlin sind seit Jahren erfolgreich in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, insbesondere im Bereich des Kapitalanlagerechts, tätig. Vor allem für Kapitalanleger und Immobilienkäufer konnten in den zurückliegenden Jahren zahlreiche richtungweisende obergerichtliche Urteile erstritten werden.

Die Anwälte von Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Partnerschaftsgesellschaft in Heidelberg / Berlin sind seit Jahren erfolgreich in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, insbesondere im Bereich des Kapitalanlagerechts, tätig. Vor allem für Kapitalanleger und Immobilienkäufer konnten in den zurückliegenden Jahren zahlreiche richtungweisende obergerichtliche Urteile erstritten werden.

Im JUVE Handbuch 2011/12 wird Witt Rechtsanwälte als Kanzlei von besonderer Bedeutung und Reputation im Regionalbereich genannt und ist dort als einzige Kanzlei im Raum Heidelberg und Mannheim für den Bereich Kapitalanlagerecht aufgeführt. Die Wirtschaftswoche (17/2009) zählt Rechtsanwalt Hans Witt zu den Top 20 Anlegeranwälten in Deutschland. Als häufig empfohlener Rechtsanwalt ist er im JUVE Handbuch 2010/11 im Bereich Kapitalanlagerschutz genannt.

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