Witt Rechtsanwälte: Erneut obergerichtliches Schadensersatzurteil gegen Clerical Medical (Lex-Konzept-Rente)

09.11.2012

Das OLG Stuttgart sprach in seinem Urteil vom 29.10.2012, Az.: 7 U 201/11 im Zusammenhang mit einer Lex-Konzept-Rente erstmals nach den Entscheidungen des BGH in einem von Witt Rechtsanwälte geführten Verfahren deren Mandanten gegen die britische Lebensversicherungsgesellschaft Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) vollständigen Schadensersatz zu; CMI muss zudem sämtliche Kosten des Gerichtsverfahrens tragen. Damit waren Witt Rechtsanwälte nunmehr für Mandanten zum 6. Mal in Folge vor diversen Oberlandesgerichten in Deutschland gegen CMI erfolgreich, zeitlich nunmehr das erste Mal, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2012 in mehreren Grundsatzurteilen (u.a. Az.: IV ZR 151/11, in dem ein von Witt Rechtsanwälte vertretener Mandant betroffen war) festgestellt hatte, dass der CMI im Zusammenhang mit ihrem Versicherungsprodukt mehrere Aufklärungspflichtverletzungen bei diversen fremdfinanzierten Rentenprodukten vorzuwerfen sind. Der BGH hatte dort die von Witt Rechtsanwälte vertreten Rechtsansicht vollumfänglich bestätigt.

Die Vorinstanz, das Landgericht Ravensburg, hatte dem von Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht PartG vertretenen Mandanten zunächst „nur“ einen so genannten Erfüllungsanspruch gegen CMI zugesprochen. „Dies hätte zur Folge gehabt, dass CMI zwar seine vertraglichen Verpflichtungen voll erfüllen muss, unser Mandant jedoch nicht die Rückabwicklung der Lex-Konzept-Rente insgesamt verlangen kann“, so Frau Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel von Witt Rechtsanwälte, welche das Verfahren führte. Diese Entscheidung hat das OLG Stuttgart nunmehr korrigiert, nachdem der Bundesgerichtshof feststellte, dass die vertragliche Bindung des Versicherungsnehmers in der Gesamtkonstruktion des Rentenmodells bereits einen Schaden für den Versicherungsnehmer darstellt.

Das OLG Stuttgart stellte deshalb deutlich heraus, dass CMI dem Kläger alle Schäden im Zusammenhang mit der Lex-Konzept-Rente ersetzen muss. Dies umfasst auch die Freistellung aus den Darlehensverträgen mit der finanzierenden Bank (hier Frankfurter Bankgesellschaft / Helaba), denn die vermeintlich renditestarke Lebensversicherung der CMI sei das Kernstück des gesamten Anlagegeschäfts gewesen, so die Begründung des OLG Stuttgart. „Das bedeutet, dass CMI nicht nur den ursprünglichen Darlehensbetrag in Euro (bzw. DM) übernehmen muss, sondern den derzeitigen Gegenwert des Schweizer Franken in Euro; das spielt eine erhebliche Rolle, da die Währungsverluste aus dem Schweizer Franken Darlehen erheblich sind und CMI nun auch diesen Schaden vollumfänglich tragen muss“, so Rechtsanwältin Dr. Knöpfel.

Das OLG Stuttgart hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen, da es nunmehr eine gesicherte Rechtsprechung im Zusammenhang mit den Pflichtverletzungen der CMI gebe. Witt Rechtsanwälte erwarten schon in den nächsten Tagen ein weiteres positives Urteil gegen die Clerical Medical Investment Group vor dem OLG Zweibrücken.

„Die Rechtslage bleibt in vielen Fällen sehr günstig, so dass davor zu warnen ist, sich vorschnell auf billige Vergleiche einzulassen; insbesondere ist vor eigenmächtigen Verhandlungen zu warnen, hat doch CMI damit begonnen, merkwürdige Fragebögen an Kunden zu verschicken, die vermeintlich zur Überprüfung der Vergleichbarkeit des Falles mit den BGH Verfahren dienen sollen. In Wahrheit dienen die Fragebögen augenscheinlich anderen Zwecken“, warnt Rechtsanwältin Dr. Knöpfel. „Auch wenn die Verfahren umfangreich sind (so sind es oft über 1.000 Aktenseiten), so scheuen wir weiterhin keine gerichtliche Auseinandersetzung gegen CMI. Es ist an CMI, im Einzelfall tragfähige vergleichsweise Angebote vorzulegen. Andernfalls werden wohl zahlreiche weitere Urteile gegen CMI ergehen“

Die von CMI vertriebenen Kapitallebensversicherungen unterscheiden sich im Einzelfall erheblich, so dass Witt Rechtsanwälte auch dringend zu einer spezialisierten Prüfung im Einzelfall raten. Auch „normale“ Versicherungen (Classic Pläne, Feederpläne etc.) sind regelmäßig im Hinblick auf die rechtlichen Fragestellungen, die der BGH vorliegen hatte, betroffen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

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Urteilsabruf unter:

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Über Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, PartG

Die Anwälte von Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Partnerschaftsgesellschaft in Heidelberg / Berlin sind seit Jahren erfolgreich in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, insbesondere im Bereich des Kapitalanlagerechts, tätig. Vor allem für Kapitalanleger und Immobilienkäufer konnten in den zurückliegenden Jahren zahlreiche richtungweisende obergerichtliche Urteile erstritten werden.

Im JUVE Handbuch 2011/12 wird Witt Rechtsanwälte als Kanzlei von besonderer Bedeutung und Reputation im Regionalbereich genannt und ist dort als einzige Kanzlei im Raum Heidelberg und Mannheim für den Bereich Kapitalanlagerecht aufgeführt. Die Wirtschaftswoche (17/2009) zählt Rechtsanwalt Hans Witt zu den Top 20 Anlegeranwälten in Deutschland. Als häufig empfohlener Rechtsanwalt ist er zudem im JUVE Handbuch 2010/11 im Bereich Kapitalanlagerschutz genannt.

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