WUNDER-BAUM - Hogan Lovells gewinnt Markenschutzverfahren vor BGH

23.12.2016

23. Dezember 2016 – Unter Leitung ihres Frankfurter Partners Nils Rauer hat die internationale Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells mit einem vierköpfigen Team für die Julius Sämann Ltd. ein komplexes Markenschutzverfahren vor dem Bundesgerichtshof gewonnen.

Julius Sämann Ltd. hält die Schutzrechte am WUNDER-BAUM, einem Lufterfrischer, den der gleichnamige Unternehmensgründer vor 60 Jahren erfunden hat und der seitdem in vielen Fahrzeugen vom Innenspiegel baumelt. Hinter diesem Lufterfrischer steht eine langjährige konsequente Markenstrategie der Rechteinhaberin. Jüngst hatte nun der deutsche Bundesgerichtshof zu entscheiden, ob die Silhouette des kleinen Baums den Schutz einer bekannten Marke genießt. In Fällen, in denen eine solche Bekanntheit bejaht werden kann, genießt das in Rede stehende Zeichen einen deutlich weitergehenden Schutz als eine „normale“ Marke. Die Richter kommen in ihrer Entscheidung zu dem Schluss, dass der Bekanntheitsschutz nicht versagt werden könne, und wiesen das Verfahren zur neuen Verhandlung an das Oberlandesgericht München, zurück. Der BGH hob den substantiellen Marktanteil des Produkts, den erheblichen Vermarktungsaufwand, die Präsenz des Lufterfrischers in den Medien, die langjährige Nutzung der Marke und die weite Verbreitung des Produkts hervor.

Der Erfolg vor dem Bundesgerichtshof markiert einen weiteren Höhepunkt in der langjährigen Mandatsbeziehung zwischen Hogan Lovells und Julius Sämann Ltd. wie auch der gesamten WUNDER-BAUM Gruppe. "Wir sind sehr stolz, gemeinsam mit den Mitarbeitern der Mandantin dieses sehr positive Urteil erwirkt zu haben", sagte Nils Rauer.

Hogan Lovells Team für Julius Sämann Ltd.

Dr. Nils Rauer (Partner), Dr. Fabian Pfuhl (Senior Associate), Anne Eckert (Associate, gewerblicher Rechtsschutz, Frankfurt);

Valentina Schmid (Senior Associate, gewerblicher Rechtsschutz, Mexico City).

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