Zeuner & Rechel: VfB Lübeck – Insolvenzplan von Gläubigern angenommen!

17.02.2010

Zeuner & Rechel

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des VfB Lübeck wurde im Erörterungs- und Abstimmungstermin vor dem Amtsgericht Lübeck am 15.02.2010 der Insolvenzplan von den Gläubigern angenommen. Der VfB Lübeck ist damit – nach Ablauf der Rechtsmittelfristen - wieder selbständig und ausschließlich für die eigenen Geschicke zuständig. Durch den Insolvenzplan konnte die Zerschlagung des VfB Lübeck vermieden werden.

Nachdem die beteiligten Banken und Großgläubiger bereits im Vorfeld mitgeteilt haben, dem Insolvenzplan im Termin am 15.02.2010 zuzustimmen, hat dies auch die Hansestadt Lübeck in der Bürgerschaftssitzung am 28.01.2010 beschlossen. Der Insolvenzplan enthält im Wesentlichen folgende Regelungen:

• Die Gläubiger des VfB Lübeck erhalten 3,75 % ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen.

• Auf den Restbetrag verzichten die Gläubiger, um eine Liquidation des VfB Lübeck zu vermeiden.

Während des Insolvenzverfahrens wurde dem Planverfasser Herrn Rechtsanwalt Dr. Mark Zeuner, Hamburg von vielen Seiten Unterstützung und Verhandlungsbereitschaft mit dem Ziel signalisiert, den VfB Lübeck nicht zu liquidieren, sondern in eine gesicherte Zukunft zu führen. Auch der Spieler- und Trainerkader des Vereins haben durch den Sieg des Vereins in der ersten Runde des DFB-Pokals am 31.07.2009 gegen den FSV Mainz 05 einen wichtigen Grundstein für die erfolgreiche Zukunft gesetzt. Der sportliche Erfolg ist die wesentliche Bedingung für das weitere – auch wirtschaftlich erfolgreiche - Bestehen des VfB Lübeck. Hieran haben während des Insolvenzverfahrens alle Beteiligten gearbeitet.

Durch den Insolvenzplan konnte der VfB Lübeck saniert und die Grundlage für den langfristigen Fortbestand des Traditionsvereins gesichert werden.

Lübeck, den 15.02.2010

Rechtsanwalt Dr. Mark Zeuner, Insolvenzverwalter

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