Zuteilung von Emissionsberechtigungen an Papierindustrie: Luther beendet Musterverfahren durch Vergleich mit Umweltbundesamt

21.12.2012

Berlin, 20. Dezember 2012 – Mit einem Vergleich vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist ein mehrere Jahre andauernder Rechtsstreit zwischen der deutschen Papierindustrie und der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt beigelegt worden. Gegenstand des Rechtsstreits war die Zuteilung von Emissionsberechtigungen für die Herstellung von Papier und Pappe in der Handelsperiode 2008 bis 2012. Zugrunde lag dem Musterverfahren die Klage eines süddeutschen Kartonherstellers, der sich erfolgreich von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh vertreten ließ.

Das kartonherstellende Unternehmen hatte im Jahr 2007 einen Antrag auf Zuteilung von Emissionsberechtigungen für die Herstellung von Pappe gestellt. Diesem Antrag legte es den Stand der Technik zugrunde, wie er sich aus dem von der Europäischen Kommission herausgegebenen BREF-Dokument aus dem Jahr 2002 für die Papierindustrie ergibt. Das für die Vergabe von Emissionsberechtigungen zuständige Umweltbundesamt hielt diesen Stand der Technik für veraltet und berief sich bei der Zuteilung auf einen Stand der Technik, der sich aus einer von ihm selbst in Auftrag gegebenen, aber noch unveröffentlichten Studie der Papiertechnischen Stiftung ergab.

Im Widerspruchsverfahren bot der Kartonhersteller dem Umweltbundesamt im Jahr 2008 Vergleichsgespräche an. „Dieses Angebot wurde rundweg abgelehnt. Man hat es nicht einmal für nötig befunden, mit uns zu sprechen“, sagt Dr. Stefan Kobes, Partner bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Deshalb blieb dem Unternehmen nur der Klageweg. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte durch ein Urteil im Jahr 2011 die Auffassung des Umweltbundesamtes, ließ aber die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zu (Az. VG 10 K 125.09, vom 07.09.2011). Daraufhin legte die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein.

Im Rahmen eines Vergleichs haben sich der Kartonhersteller und das Umweltbundesamt nun mit Wirkung zum 15.12.2012 auf einen Stand der Technik geeinigt, welcher der Zuteilung von Emissionsberechtigungen für die Herstellung von Papier und Pappe zu Grunde gelegt werden soll. Auf dieser Basis wird die Menge der zuzuteilenden Berechtigungen neu berechnet. „Aufgrund der neuen Berechnungsgrundlage können die Anlagenbetreiber erhebliche Mehrzuteilungen erwarten“, erklärt Dr. Gernot-Rüdiger Engel, ebenfalls Partner bei Luther. Im Rahmen des Vergleichs ist das Umweltbundesamt verpflichtet, die neu berechnete Menge an Emissionsberechtigungen bis zum 15. April 2013 an die Anlagenbetreiber auszugeben.

„Der Vergleich zeigt, dass das Vertrauen der Anlagenbetreiber in die Verlässlichkeit von BREF-Dokumenten der Europäischen Kommission grundsätzlich schützenswert ist“, unterstreicht Dr. Mathias Mailänder, Rechtsanwalt bei Luther. Nach Ausgabe der zusätzlichen Berechtigungen werden die Anlagenbetreiber ihre beim Verwaltungsgericht Berlin noch anhängigen Klagen beenden. Von dem Vergleich profitieren daher nicht nur der Kartonhersteller, sondern alle Papierhersteller, die sich von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh vertreten ließen: darunter inhabergeführte Betriebe und weltweit agierende Großkonzerne.

Für den Kartonhersteller

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin/Hamburg: Dr. Stefan Kobes (Partner), Dr. Gernot-Rüdiger Engel (Partner), Dr. Mathias Mailänder, Bernhard Burkert (alle Environment/Planning/Regulatory)

Katja Hilbig
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