Zuviel versprochen: Bank bleibt auf Kredit sitzen

21.07.2006

Hahn Rechtsanwälte

Kapitalanleger, die von einem Finanzvertrieb oder Bauträger eine überteuerte Eigentumswohnung inklusive Finanzierung einer Bank erworben haben, müssen das Darlehen unter Umständen nicht zurückzahlen. Paketangebote dieser Art enthalten oftmals Vollmachten, die gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen, entschied jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 17 U 228/05 und 17 U 209/05). Die Bank kann daher das Darlehen nicht zurückfordern.

Geklagt hatte die Landesbank Baden-Württemberg. Das Institut hatte u.a. die Finanzierung für die "Sorglos"-Immobilien der – mittlerweile insolventen - Düsseldorfer Wohnungsfirma Bast-Bau übernommen. Die Eigentumswohnungen wurden zu deutlich überhöhten Preisen an Kapitalanleger verkauft. So bezahlten Anleger für Wohnungen in Leipzig-Paunsdorf und Potsdam-Werder mit bis zu 3.400,00 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche fast das Doppelte des ortsüblichen Preises. Zusätzlich hatten die Anleger noch erhebliche Gebühren für zahlreiche Dienstleistungen wie Beschaffung der Finanzierung und Mietgarantie aufzubringen.

"Die als selbsttragend für die Altervorsorge angepriesenen Eigentumswohnungen sind für die Betroffenen ein finanzielles Desaster", erklärt Anlegeranwältin Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte: "Der aktuelle Verkehrswert der Wohnungen deckt die Darlehensschuld nicht annähernd ab."

Die beiden Urteile reduzieren den finanziellen Schaden für die Anleger erheblich. Ob die Bank nunmehr einlenkt oder nochmals Rechtsmittel einlegt, ist allerdings noch offen.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (HRP) nimmt laut JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien, 2005/2006, wiederum eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Kapitalanlage-, Bank- und Börsenrecht tätig. Die Kanzlei war bisher unter Hahn, Reinermann & Partner tätig. Seit dem 01.04.2006 hat sie umfirmiert in Hahn Rechtsanwälte.

Hahn Rechtsanwälte mit Standorten in Bremen und Hamburg vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger.

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